Rheinisch-Bergischer Kreis
„Halbzeit“ in der Amnestieregelung im Waffengesetz
Rheinisch-Bergischer Kreis - Zur Halbzeit der Waffenamnestie möchte die Polizei RheinBerg als
Waffenbehörde des Kreises noch einmal darauf aufmerksam machen, dass
noch bis zum 30. Juni 2018 illegal besessene Waffen und Munition
straffrei abgegeben werden können.
Seit Inkrafttreten der Amnestie am 6.7.2017 sind bislang 60 Langwaffen
(davon 27 illegaler Besitz) und 88 Kurzwaffen (davon 36 illegaler
Besitz) neben 179 Stück Munition bei der Kreispolizeibehörde
abgegeben worden.
Die Polizei bittet darum, Waffen und Munition nach Terminabsprache
direkt bei der Waffenbehörde im zentralen Dienstgebäude in Bergisch
Gladbach, Hauptstraße 1-9, abzugeben. Am besten erfolgt der Transport
der Waffen entladen und gesichert in einem Behältnis.
Rückfragen und Terminvereinbarungen gerne unter der Rufnummer 02202
205-0 zu den Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr
bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14 Uhr bis 16 Uhr,
Mittwoch und Freitag: geschlossen oder
per Email:
gl.za-direktionsbuero@polizei.nrw.de
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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