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Karneval und Anscheinswaffen - zwei Dinge, die sich ausschließen

Karneval und Anscheinswaffen - zwei Dinge, die sich ausschließen | Foto: Polizei RheinBerg
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Rheinisch-Bergischer Kreis - Die Zeit des Straßenkarnevals steht unmittelbar bevor. Anlass für
die Polizei, auf ein paar „Spielregeln“ hinzuweisen.

Wir als Polizei möchten, dass alle Jecken im Kreis fröhlich und
ausgelassen den Karneval feiern. Und natürlich gehört zu einem
Cowboy-Kostüm bei den Kindern auch die Spielzeugpistole.

Unsere Aufforderung richtet sich an die jugendlichen und
erwachsenen Besucher von Karnevalsveranstaltungen: Verzichten Sie bei
der Wahl Ihrer Kostüme auf Vermummungen und vor allem auf das Tragen
von Waffen bzw. Anscheinswaffen.

Nicht nur, dass Familien mit Kindern verängstigt und verunsichert
werden. Auch die Einsatzkräfte sind gerade an den tollen Tagen
hochsensibel und möchten keine Irritationen erleben.

Anscheinswaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro
geahndet werden. Daher wird die Polizei konsequent einschreiten.
Neben Sicherstellungen müssen Sie auch mit Bußgeldverfahren rechnen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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