Wieder Unfall am Zebrastreifen vor Leichlinger Rathaus
Radler (22) leicht verletzt

In diesem Jahr gab es bereits vier Unfälle am Zebrastreifen vor dem Leichlinger Rathaus, die die Polizei aufnehmen musste.  | Foto: Polizei Rhein-Berg
  • In diesem Jahr gab es bereits vier Unfälle am Zebrastreifen vor dem Leichlinger Rathaus, die die Polizei aufnehmen musste. 
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Leichlingen - Am Dienstagmorgen (17. Juli) ist erneut ein Fußgänger am
Zebrastreifen vor dem Leichlinger Rathaus verletzt worden. Das ist
bereits der vierte Unfall, den die Polizei in diesem Jahr an dieser
Stelle aufnehmen musste.

Am Dienstag schob um 9.30 Uhr ein 22-jähriger Leichlinger sein
Fahrrad. Er wollte vom Rathaus aus über die Neukirchener Straße
gehen. Eine Zeuge, der in Richtung Opladener Straße unterwegs war,
sah den Leichlinger und hielt vor dem Fußgängerüberweg an. Der
22-Jährige sah von links einen Kia kommen und nahm irrig an, die
40-jährige Burscheiderin am Steuer habe ihn auch gesehen. Die
Burscheiderin gab bei der Unfallaufnahme an, den Fußgänger am
rechten Fahrbahnrand zu spät gesehen zu haben.

Der Rettungsdienst versorgte den Leichtverletzten an der Unfallstelle.
Der Sachschaden blieb mit circa 1.000 Euro gering.

Der 22-Jährige ist bereits der vierte Verletzte in diesem Jahr.
Ein schwerverletzter Junge im Mai war der Anlass, innerhalb der
Unfallkommission über den Fußgängerüberweg zu beraten. Bei der
Beratung in der letzten Woche sind verschiedene Lösungsansätze
erörtert worden, um die Gefährdung der Fußgänger zu verringern.

Die Polizei hat am Montag und Dienstag den Überweg gezielt
überwacht. Dabei mussten innerhalb kurzer Zeit 14 Verstöße geahndet
werden. Die Polizei weist darauf hin, dass am Fußgängerüberweg die
Geschwindigkeit reduziert werden muss, wenn ein Bevorrechtigter diesen
erkennbar benutzen will, außerdem muss ihm das Überqueren der
Fahrbahn ermöglicht werden. Bei der Überwachung entstand jedoch eher
der Eindruck, mancher Autofahrer war unter dem Aspekt "das schaffe ich
schon" unterwegs.

Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Bei
Gefährdung des Fußgänger steigt der Betrag auf 100 Euro und bei
einem Unfall auf 120 Euro. Außerdem erhält der Fahrzeugführer in
der Regel einen Punkt in Flensburg. Bereits bei einem Stand von acht
Punkten ist mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. (rb)

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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