Rheinisch-Bergischer Kreis
Stalking ist kein Kavaliersdelikt
Rheinisch-Bergischer Kreis - Muss ich anonyme Nachrichten und nächtliche Anrufe aushalten? Warum
macht das jemand mit mir? Wann hört das auf? Diese oder ähnliche
Fragen stellen sich unzählige Opfer von Stalking.
Im Jahr 2018 wurden 18.960 Fälle von Stalking in Deutschland
polizeilich erfasst. Zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung sind
laut Studien einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen -
statistisch also jeder achte Bürger.
Die meisten Stalker sind Männer und in acht von zehn Fällen sind
Stalker Ex-Partner. Doch es gibt Hilfe für Betroffene. Bereits 2007
wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins
Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung
aufgenommen, wo unter bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein
Haftgrund zur Anordnung der Untersuchungshaft, man spricht auch von
Deeskalationshaft, vorliegen kann.
In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar
abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von
Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus
strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung,
Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung
bestehen können.
Betroffene von Stalking sollten bei akuter Bedrohung unbedingt die
Polizei unter 110 rufen und Anzeige erstatten. Erfahrungsgemäß zeigt
schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei Wirkung und die
Belästigungen nach einer Anzeige hören häufig auf.
„Zudem sollten Betroffene keine Angst haben, ihrer Familie, ihren
Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Diese
werden dann besonders aufmerksam sein und können warnen. Denn
Öffentlichkeit kann auch schützen“, betont Gerhard Klotter,
Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des
Bundes.
Hilfe und Unterstützung
Informationen rund um das Thema Stalking finden Sie unter
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/
Wenn Sie weitere Hilfe oder Tipps benötigen, finden Sie unser
Informationsblatt „Stalking“ unter
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/45-stalking/
Der Handzettel „Opferschutz-Stalking“, der
unter
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/ herunterzuladen
ist, soll bewirken, dass Angehörige und Opfer von Stalking ihre
Hemmungen abbauen, und Anzeige erstatten. Der Handzettel gibt Tipps
zur Orientierung und Unterstützung.
Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld Hilfe benötigt, wenden Sie
sich beispielsweise an den WEISSEN RING unter
https://weisser-ring.de/praevention/tipps/stalking
- uw
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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