Kreis
Urlaub ohne Schrecken - In den Urlaub? - Tipps der Polizei beachten
Diebe und Betrüger lauern leider überall, auch Urlauber sind nicht
sicher vor ihnen. Bei Taschendieben ist zum Beispiel die Urlaubs-
beziehungsweise Hauptreisezeit im Fernverkehr beliebt, wenn an
Bahnhöfen und Flughäfen ein großes Gedränge herrscht.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2018 in
Deutschland insgesamt über 104.000 Taschendiebstähle angezeigt. Doch
Urlauber können sich vor Dieben und Betrügern schützen - die Tipps
der Polizei helfen dabei.
"Ein sicherer Urlaub beginnt schon mit der Planung", betont
Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention
der Länder und des Bundes. "Wer seinen Urlaub beispielsweise
online bucht, sollte den Anbieter genau prüfen: Im Internet gibt es
neben seriösen Angeboten auch gefälschte Verkaufsplattformen,
sogenannte Fake-Shops. Diese bieten Produkte gegen Vorkasse an, die
häufig gar nicht existieren. Haben die Opfer bezahlt, ist das Geld
weg", erklärt der Polizeibeamte.
"Recherchieren Sie den Namen des Online-Shops über Suchmaschinen.
So können Sie eventuelle negative Erfahrungen anderer Kunden
ausfindig machen, oder erkundigen Sie sich bei einer
Verbraucherzentrale über den Anbieter", empfiehlt Klotter.
Wichtig sei außerdem niemals per Vorkasse zu bezahlen, sondern per
Rechnung oder Bankeinzug. Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch
Fake-Shops schützen. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene
Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie daher
beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder
Ukash.
Weitere Tipps der Polizei für einen sicheren Urlaub:
- Lassen Sie während Ihrer Abwesenheit Haus beziehungsweise
Wohnung nicht unbewohnt erscheinen. Bitten Sie Ihre Nachbarn darum,
regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Hinterlassen Sie auch auf
Ihrem
Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken keine entsprechenden
Nachrichten.
- Kopieren Sie wichtige Unterlagen (Pass, Flugticket, Kreditkarte,
Impfausweis) vor Reiseantritt und bewahren Sie diese an separater
Stelle in Ihrem Gepäck auf. Um Debit- beziehungsweise Kreditkarten
bei einem Diebstahl unverzüglich sperren zu können, notieren Sie die
Sperrnotruf-Nummer 116 116 beziehungsweise speichern Sie diese im
Mobiltelefon.
- Tauschen Sie fremde Währungen grundsätzlich nur in Geldinstituten,
nie auf der Straße. Dort könnten Ihnen Kriminelle das Geld
entreißen oder Falschgeld unterjubeln.
- Kaufen Sie Fahrscheine für Ausflugsfahrten oder Eintrittskarten
für Veranstaltungen nur im Hotel oder bei offiziellen
Verkaufsstellen, nicht bei "fliegenden Händlern" auf der Straße.
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld, Zahlungskarten oder Ausweise mit
wie nötig und tragen Sie diese immer am Körper (z.B. in einer
verschließbaren Innentasche der Kleidung, im Brustbeutel oder in
einer Gürteltasche). Behalten Sie auch beim Bezahlen Ihre Kreditkarte
immer im Auge. Bewahren Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer
(PIN) nicht in Ihrer Geldbörse auf. Lernen Sie sie auswendig.
- Lassen Sie Wertgegenstände und Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
Seien Sie insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, z.B. im
Gedränge an Bahnhöfen, Flughäfen oder in der Nähe von
Sehenswürdigkeiten vorsichtig. Diese sind bei Taschendieben sehr
beliebt. -
Tragen Sie Ihre Handtasche immer am Schulterriemen und klemmen
Sie diese auf der zur Straße abgewandten Seite unter den Arm, damit
vorbeifahrende Rad- oder Mopedfahrer sie nicht entreißen können.
- Schließen Sie Auto, Wohnwagen, Hotelzimmer oder Ferienwohnung
immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind. Lassen Sie Geld und andere
Wertsachen nie offen herumliegen.
- Vereinbaren Sie, bevor Sie Dienstleistungen wie Taxifahrten,
Ausflüge oder Fremdenführungen in Anspruch nehmen, einen
verbindlichen Preis.
- Wurde Ihre Zahlungskarte gestohlen, lassen Sie diese sofort unter
der Sperrnot-ruf-Nummer 116 116 sperren. Informieren Sie nach der
Sperrung Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Damit Ihre Debitkarte
auch für das elektronische Last-schriftverfahren (SEPA Lastschrift)
gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift benötigt wird,
müssen Sie den Verlust Ihrer Karte der Polizei melden. Nur diese kann
eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen
veranlassen. (rb für ProPK)
Mehr über die Tricks der Taschendiebe:
https://www.polizeiberatung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/taschendiebstahl/
Mehr über das KUNO-Sperrsystem:
https://www.polizeiberatung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/kuno-sperrsystem/
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.