Polizei Rhein-Berg informiert
Wichtige Änderungen für Waffenbesitzer
Rheinisch-Bergischer Kreis - Am Donnerstag, 6.7., ist eine durch den Bundestag beschlossene
Änderung des Waffengesetztes in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer
ergeben sich daraus insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von
Schusswaffen.
Sie dürfen zukünftig nicht mehr in Behältnissen der
Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufbewahrt
werden. Für bereits vorhandene Behältnisse gilt eine
Besitzstandswahrung. Sie dürfen also weiterhin verwendet werden.
Anders ist dies nur, wenn das Behältnis nach dem Inkrafttreten der
Gesetzesänderung den Besitzer wechselt. Das bedeutet beispielsweise,
dass zukünftig in Erbfällen die Waffenschränke nicht übernommen
werden können und die Erben sich gegebenenfalls neue
Sicherheitsbehältnisse anschaffen müssten.
Genaue Ausführungen zu allen Änderungen finden Sie auf unserer
Internetseite:
rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw.
Zudem wird es für den befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab
heute möglich sein, "straffrei" illegal besessene Waffen aller Art
und Munition bei jeder Waffen- und Polizeidienststelle abzugeben.
Anders als bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 wird es hingegen
nicht möglich sein, illegal besessene Waffen und Munition einem
Berechtigten zu überlassen.
Die Zeit dieser Amnestie nutzend, können illegale Waffen bei jeder
Polizeidienststelle im Kreis und bei der Waffenbehörde im zentralen
Dienstgebäude in Bergisch Gladbach, Hauptstraße 1-9 abgeben werden.
Rückfragen und Terminvereinbarungen gerne unter der Rufnummer 02202
205-0 zu den Sprechzeitenzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30
bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch und Freitag: geschlossen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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