Landtag NRW
1,5 Mio. Euro für die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Düsseldorf - „Wir kümmern uns um die Belange unserer Kommunen. Das gehört für
uns zum Kern unserer politischen Arbeit,“ hatten Holger Müller und
Rainer Deppe immer wieder ihren politischen Einsatz für die Städte
und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises begründet.

Jetzt können die beiden den nächsten Erfolg für die acht Städte
und Gemeinden des Kreises nach Hause bringen. 1,5 Mio. Euro bekommen
die Kommunen als zusätzliche Unterstützung vom Land für ihre
wichtige Integrationsarbeit. Im Einzelnen entfallen auf

Auszahlungsbetrag €

Bergisch Gladbach
   613.192

Burscheid
    85.040

Kürten
  130.106

Leichlingen
   102.902

Odenthal
     73.283

Overath
   157.138

Rösrath
   156.773

Wermelskirchen
   178.349

Gesamt Rheinisch-Bergischer Kreis

1.496.783

Mit dem heute veröffentlichen Gesetzentwurf zur Änderung des
Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die
Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr zusätzlich 100 Mio. Euro an
die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen.

Wie so oft ging es bei der Verteilung der Landesmittel um den
Verteilschlüssel zwischen den Kommunen. „Holger Müller und mir
war wichtig, dass die Gelder entsprechend der tatsächlichen Zahl der
vor Ort aufgenommenen Flüchtlinge verteilt werden. Nur das ist
gerecht. Jede Kommune, muss entsprechend ihrem Anteil an Flüchtlingen
auch die Zuschüsse des Landes bekommen,“
erklären die beiden
Rheinisch-Bergischen Abgeordneten.

Bekanntlich hatte seinerzeit die Verteilung nach Soll-Zahlen, die aber
mit dem Ist-Zustand wenig zu tun hatten, für große Verärgerung
gesorgt. „Das was schlicht ungerecht und ging so gut wie immer zu
Lasten des kreisangehörigen Raums. Dies haben wir mit der neuen
Mehrheit wieder gerade gerückt.“

Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und
Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen
die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf
insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir, die vom Bund
für 2018 angekündigten Mittel, aus dem Europäischen Asyl,-
Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von etwa 10 Mio. Euro an
die Kommunen weiter.

Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren
Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, erklären die beiden
Rheinisch-Bergischen Abgeordneten Rainer Deppe und Holger Müller. Der
Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der
geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 % nach der
Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag 1 Januar
2018).

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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