Was sich für Verbraucher 2018 ändert
(Ausblick)
Was Verbraucher beim Hausbau und bei Sanierungen beachten
sollten:
Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen: Das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem
Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen,
Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu
erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor
sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.
Absenkung des Tilgungszuschusses: Die KfW (Bankengruppe)
verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem
Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von
Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf zehn
Prozent der errechneten Speicherkosten.
Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst:
Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen
unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und
dem Schutz vor Einbruch dienen.
HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall
eingestuft: HBCD-haltige Dämmstoffe gelten ab 2018 in der
Regel nicht mehr als
gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln,
so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.
Bauherren künftig besser abgesichert: Mit der Reform
des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen
Mängelhaftung
erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet
detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren
profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung:
1. Sie ermöglicht ihnen noch vor Abschluss des Vertrages,
Angebote besser miteinander zu vergleichen.
2. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden.
3. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.
4. Sie dient als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften
eingehalten wurden.
Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018
die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag
verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den
Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.
Neuigkeiten für Stromerzeuger: Eingeschränkte
Steuerentlastung bei Kraft-Wärmekopplung: Energiesteuern für Gas und
Öl werden bei Kraft Wärmekopplung nur noch nach Abzug der
Investitionsbeihilfen rückerstattet. Die Steuerentlastung gilt
generell nur für hocheffiziente Anlagen, mit einem Jahresnutzungsgrad
von mindestens 70 Prozent.
Intelligente Messsysteme für Photovoltaik,
Kraft-Wärme-Kopplung und Co.: Ab 2018 können neue kleine
Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei
handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den
Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die
Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Das
intelligente Messsystem darf die Kosten pro Messpunkt 60 Euro pro Jahr
nicht übersteigen. Ab 2020 sollen auch Stromverbraucher mit unter
6.000 kWh pro Jahr mit Smart Meter ausgestattet werden.
Verbraucher aufgepasst: Strompreisvergleich lohnt sich:
Obwohl die EEG-Umlage 2018 leicht fällt, kann es zu
Strompreiserhöhungen kommen. Die gleichzeitige Novellierung des
Netzentgeltmodernisierungsgesetzes sieht vor, die
Übertragungsnetzentgelte zu vereinheitlichen. Je nach Stromanbieter
kann der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher sollten daher
ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls
den Anbieter wechseln.
#alleartikel
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.