Ehrennadel in Gold für besonders engagierte Bürger
Bis15. August Vorschläge einreichen
Rhein-Berg - Jedes Jahr zeichnet der Rheinisch-Bergische Kreis bis zu 25
Personen mit der Ehrennadel in Gold aus. Bürger, die sich seit
mindestens zehn Jahren ehrenamtlich in den Bereichen Jugendförderung,
Soziales oder Kultur einbringen, werden mit der Auszeichnung für ihr
Engagement gewürdigt.
„Ehrenamtliche Arbeit ist in vielen Bereichen eine große Stütze
der Gesellschaft. Mit der Überreichung der Ehrennadel in Gold an
besonders engagierte Ehrenamtliche möchten wir sie öffentlich
wertschätzen und gleichzeitig andere Menschen motivieren, diesen
Vorbildern nachzustreben“, ruft Landrat Stephan Santelmann dazu auf,
jetzt Vorschläge für die Ehrung beim Kreis einzureichen.
Eine Voraussetzung für die Ehrung ist, dass die ehrenamtliche
Tätigkeit hauptsächlich im Rheinisch-Bergischen Kreis ausgeübt
wird. Es ist zudem nicht möglich, mehrere Ehrenamtliche aus einem
Verein gleichzeitig in einem Jahr auszuzeichnen. Daher sollten sich
die Vorschläge auf eine Person je Organisation beschränken.
Wenn die ehrenamtlich tätige Person derzeit ein aktives politisches
Mandat ausübt oder sie bereits Träger des Bundesverdienstkreuzes
ist, kann ebenfalls keine Ehrennadel an diese verliehen werden. Über
die eingegangenen Vorschläge entscheidet der Kreisausschuss nach
vorheriger Beratung in einem Arbeitskreis.
Die Ehrennadel soll Anfang nächsten Jahres an verdiente Bürger in
einer Feierstunde verliehen werden, um so der Wertschätzung auch
öffentlich Ausdruck zu verleihen. Leider kann aufgrund der
Einschränkungen durch die Corona-Pandemie noch nicht gesagt werden,
in welchem Rahmen die Ehrung stattfinden wird oder ob sie eventuell
verschoben werden muss.
Vorschläge können bis zum 15. August 2020 an den
Rheinisch-Bergischen Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und
Kommunikation, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, oder per
E-Mail an
pressestelle@rbk-online.de
gerichtet werden. Sie sollten eine Begründung für das
auszeichnungswürdige Engagement sowie die Benennung von mindestens
zwei Referenzpersonen für jede Ehrenamtliche oder jeden
Ehrenamtlichen enthalten. Die Referenzen müssen bis zum 30. September
2020 beim Kreis eingegangen sein.
Weitere Infos gibt es auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen
Kreises unter
www.rbk-direkt.de, Stichwort
„Ehrung verdienter Bürger“.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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