Reformierung der sozialen Sicherung
Deutliche Kostenersparnis durch Bündelung

Rheinisch-Bergischer Kreis - (uw). Um die Kommunen zu entlasten sowie Aufgaben zu bündeln
und damit effizienter zu arbeiten, soll ein Teil der
Sozialhilfeleistungen künftig zentral durch den Kreis bearbeitet
werden.

So können sowohl beim Kreis als auch bei den Kommunen Kosten
eingespart werden. Allein beim Kreis liegt dies bei rund eine Million
Euro pro Jahr. Die Empfehlung zu dieser Reform hat der Ausschuss für
Arbeit, Soziales und Gesundheit in seiner gestrigen Sitzung auf
Vorschlag der Kreisverwaltung, der gemeinsam mit den Kommunen
erarbeitet wurde, abgegeben.

Durch die Umstrukturierung soll kreisweit ein einheitlicher
Qualitätsstandard geschaffen werden. „Das ist ein Schritt in die
richtige Richtung, denn dadurch wird mehr Qualität für die
Bürgerinnen und Bürger geschaffen“,
lobte Claudia Seydholdt
(SPD).

Uli Heutz von der CDU machte deutlich, dass „die Stellen
refinanziert sind.“
Dies wurde auch von Marc Nohl (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) positiv hervorgehoben: „Aufgrund der Einsparungen
sind die Stellen refinanziert. Das ist eine Top-Sache und ein Erfolg
für die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises.“
Diesem
Lob für die Umstrukturierung und dem neuen Lösungsvorschlag schloss
sich auch Michael Becker von der FDP an. Die endgültige Entscheidung
über die Neuausrichtung, die ab dem 1. Januar 2019 greifen soll,
trifft der Kreistag in seiner nächsten Sitzung Anfang Juli.

Bislang war die Wahrnehmung dieser Aufgaben an die kreisangehörigen
Kommunen delegiert. In den vergangenen Jahren haben sich die
Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert: Die Aufwendungen der
Sozialleistungen sind kontinuierlich gestiegen und die
unterschiedlichen Lebenssituationen und Ausgangslagen der Menschen,
die einen Anspruch auf Leistungen haben, sind komplexer geworden.

Diese Entwicklung ist bundes- und landesweit zu verzeichnen, ein
Rückgang ist nicht absehbar. Hinzu kommt, dass sich das
Durchschnittsalter der Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis erhöht
und es demnach mehr pflegebedürfte Personen geben wird. Dadurch
steigen die Sozialleistungen zusätzlich.

Daher haben Kreis und Kommunen in einem gemeinsamen Prozess
analysiert, wie auch weiterhin das Ziel erreicht werden kann, die
Sozialleistungen dauerhaft wirtschaftlich und qualitativ in
bürgerfreundlicher Form zu erbringen. Im Ergebnis werden insbesondere
die Hilfen zu Gesundheit und die ambulanten Hilfen zur Pflege sowie
verschiedene sehr spezielle Sozialleistungen beim Kreis gebündelt.

So kann beispielsweise fachliches Know-how zentralisiert werden, was
wiederum Kosten spart: Durch die Reform sollen künftig jährlich
rund eine Million Euro eingespart werden. Somit kann der Sozialetat
des Kreises entlastet werden, was sich positiv auf die Kreisumlage
auswirkt und zu einer Entlastung der kreisangehörigen Kommunen
führt.

Um die Aufgaben als Träger der Sozialhilfe wahrzunehmen, sollen beim
Kreis rund 3,9 Stellen geschaffen werden. Diese werden durch das
Einsparvolumen deutlich refinanziert und sind im Einsparvolumen
bereits berücksichtigt. Darüber hinaus können fast ebenso viele
Stellenanteile bei den kreisangehörigen Kommunen abgebaut werden,
sodass sich dort noch zusätzliche Entlastungseffekte ergeben.

Trotz der Umstrukturierung haben Bürgerinnen und Bürger auch
weiterhin die Möglichkeit, ihre Anträge bei den Sozialämtern vor
Ort einzureichen. Diese leiten sie dann an den Kreis weiter, wo sie
bearbeitet werden. Ein Großteil der Antragsbearbeitungen, wie etwa
die der Hilfe zum Lebensunterhalt und die Leistungen zur
Grundsicherung, verbleiben weiterhin in den Kommunen. So ist der
Anspruch garantiert, eine bürgernahe Dienstleistung mit kurzen Wegen
sicherzustellen.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch auf Sozialleistungen
haben und deren Ansprechpartner sich durch die Umstellung ändert,
werden über den Wechsel im Vorfeld persönlich informiert.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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