„Ungleiches muss ungleich behandelt werden“
Diskussion um bäuerliche Betriebe

Dr. Hermann-Josef Tebroke (6. von links) und Dr. Carsten Brodesser (5. von rechts), beide MdB, diskutierten mit Landwirten aus dem Oberbergischen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. | Foto: Veranstalter
  • Dr. Hermann-Josef Tebroke (6. von links) und Dr. Carsten Brodesser (5. von rechts), beide MdB, diskutierten mit Landwirten aus dem Oberbergischen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis.
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Engelskirchen - Die Bundestagsabgeordneten des Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen
Kreises diskutierten Ende Januar auf Einladung der Bergischen
Kreisbauernschaften auf Schloss Ehreshofen in Engelkirchen mit
Landwirtinnen und Landwirten aus der Region zur aktuellen Situation
der bäuerlichen Betriebe.

Neben zahlreichen anderen Themen stand insbesondere die geplante
Novelle der Düngeverordnung im Mittelpunkt des Meinungsaustausches.

Die Landwirtschaft im Bergischen Land ist sehr vielfältig. Die im
Bundesvergleich eher kleinen familiengeführten Betriebe kooperieren
seit vielen Jahren in vorbildlicher Weise mit den Umweltbehörden und
den Wasserverbänden. So werden zahlreiche Teilflächen nicht gedüngt
(oder: „extensiv bewirtschaftet“ oder „nur nach strengen Regeln
gedüngt“) und gehen in den freiwilligen Vertragsnaturschutz ein.

Im Ergebnis verfügen beide Kreise über eine hervorragende
Trinkwasserqualität, deren Nitratgehalt die maximalen Grenzwerte
deutlich unterschreitet (sog. „Grün-Gebiete“). In anderen
Landesteilen – sog. „Rot-Gebiete“ – werden die Grenzwerte
hingegen teilweise deutlich überschritten.Würde es zu einer
einheitlichen und undifferenzierten Umsetzung der Düngeverordnung in
„Rot- und Grün-Gebieten“ kommen, so müssten bisher nicht
gedüngte Flächen wahrscheinlich aus dem Vertragsnaturschutz
entfallen.

Die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten stellen sich in dieser Frage
eindeutig an die Seite der bergischen Landwirtschaft und fordern:

→ Die Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung müssen die
unterschied­lichen Ausgangssituationen in „Rot- und
Grün-Gebieten“ berücksichtigen. Eine Absenkung der Düngung ist in
unserer Region nicht notwendig, da wir im Sinne der Grenzwerte keine
nitratvorbelasteten Gebiete haben.

→ Die Messung der Ausgangsbelastung muss mit einem dichteren
Messstellennetz erneut erfolgen, so dass weitere mögliche
Nitrat-Einbringer identifiziert werden können.

→ Generelle Düngeverbote – wie zum Beispiel auf stark geneigten
Flächen – sind zu verhindern, da sie sich kontraproduktiv auf
erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen auswirken.

→ Von überzogenen Dokumentationspflichten gerade bei kleinen
Betrieben ist abzusehen.

Beide Abgeordnete sehen die Leistungen der Bergischen Landwirtschaft
nicht nur in der Erzeugung günstiger Nahrungsmittel, sondern auch in
der Landschaftspflege, dem Naturschutz und der Bewahrung der
Schöpfung. Landwirtinnen und Landwirte verdienen eine höhere
gesellschaftliche Anerkennung!

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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