Kommunalwahl: ja oder nein?
durchführen oder verschieben

Sollen die Kommunalwahlen stattfinden oder verschiebt man diese auf einen späteren Zeitpunkt. | Foto: Michael Offizier
  • Sollen die Kommunalwahlen stattfinden oder verschiebt man diese auf einen späteren Zeitpunkt.
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Rheinisch Bergischer Kreis - Auf die Frage ob die Kommunalwahlen stattfinden sollten oder
verschoben werden müssen, haben uns einige Politiker geantwortet.

Gerhard Zorn, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion:

Bei der Frage, ob die Kommunalwahl wie vorgesehen stattfinden oder
verschoben werden soll, gibt es für beide Optionen gute Argumente.
Letztlich bin ich – wie viele in den Gremien der SPD – der
Meinung, dass die Wahl durchgeführt werden sollte, wenn dies im
Hinblick auf die Vorbereitung noch möglich ist.

Die erste Hürde ist, dass in vielen Ortsvereinen der SPD im
Kreisgebiet noch die notwendigen Versammlungen durchgeführt werden
müssen, um die Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen. Für den
Kreisverband ist noch eine Delegiertenkonferenz (wie ein Parteitag mit
um die 100 Personen) durchzuführen. Dies kann nur in geeignet großen
Räumen mit dem notwendigen Sicherheitsabstand und MNS-Masken erfolgen
– und dies muss dann auch gestattet sein. Die Parteien sollen keine
Sonderprivilegien erhalten – aber ohne diese Veranstaltungen geht es
nicht. Sind größere Versammlungen von Parteien und anderen
Organisationen daher wegen des Gesundheitsschutzes weiterhin nicht
möglich, muss die Wahl verschoben werden. Alle, die ohne Corona
fristgerecht getagt hätten, müssen die gleichen Chancen bei der Wahl
haben. Versammlungen per Video entsprechen nicht den gesetzlichen
Anforderungen und unserer Satzung. Sie gestatten auch keine geheime
Wahl.

Ist diese Möglichkeit jedoch gegeben – und das hoffe ich –
sollten die Wahlen stattfinden. Ich halte es nicht für richtig, die
Wahlzeit für hauptamtliche Bürgermeister, Räte und den Kreistag zu
verlängern, wenn die Wahl noch durchgeführt werden kann. Es wird
eine Anpassung an die dann notwendigen Gegebenheiten geben. Weniger
oder keine Präsenzveranstaltungen, persönliche Info mit Abstand,
weniger oder keine Handzettel, aber eine andere Präsenz in den
diversen Medien. So, wie wir alle jetzt unseren Alltag - bei der
Arbeit, beim Einkaufen, in der Kinderbetreuung, im Zusammenhalt in der
Familie und der Nachbarschaft – auf die Situation mit Corona
anpassen, müssen sich Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten auf
die Situation im September einstellen – egal, wie sie dann ist.
Kurz: Gespräch und Kontakte zu Wählerinnen und Wählern werden
anders organisiert werden müssen – aber sie können stattfinden und
werden spannend sein.

Michael Becker, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion: 

Ich bin der Meinung, die Kommunalwahl sollte am 13. September 2020 wie
geplant stattfinden. Der Wahlkampf wird vielleicht anders, kreativer,
nachdenklicher und die Bürgerinnen und Bürger haben mehr Zeit zu
lesen und sich so ein Bild zu machen. Die Briefwahl wird ja auch von
immer mehr Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Das ist ein wichtiges
Instrument, falls die Ausnahmesituation dann noch besteht.

Der Kreisvorstand der Partei die Linke:

Der Kreisvorstand der Partei DIE LINKE im RBK spricht sich für eine
Verschiebung der Kommunalwahlen aus, insbesondere weil die
Wahlvorbereitung und die Durchführung der Aufstellungsversammlungen,
die man nur als Präsenztermin durchführen kann, für die
Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl innerhalb der
gesetzlichen Fristen bis zum 16. Juli nicht ohne große Risiken für
die Gesundheit erfolgen kann.

Erläuterungen: Wir haben viele Menschen in unserer Mitgliedschaft,
die zur Corona-Risikogruppe zählen, die älter sind und
Vorerkrankungen haben oder an Erkrankungen leiden. Wer zur
Risikogruppe gehört, wird abwägen müssen, was wichtiger ist: die
notwendigen Versammlungen zur Bestimmung der Kandidat*innen und die
Teilnahme am Wahlkampf – oder der Schutz der Gesundheit.

Es steht zu erwarten, dass viele dieser Mitglieder nur deshalb nicht
zu Aufstellungsversammlungen kommen werden, weil sie Infektionen
befürchten. Hier liegt eine unzulässige Beschränkung der
Mitgliederechte vor.

Allein das behaftet die Aufstellungsversammlungen mit einem
grundlegenden demokratischen Mangel. Und ohne demokratische
Aufstellungsversammlungen gibt es keine Kommunalwahlen, die dem
Demokratieprinzip des Grundgesetzes entsprechen. Die Landesregierung
und der Landesgesetzgeber sind dringend aufgefordert, den Wahltermin
in das nächste Jahr zu verschieben. Die Gesetzeslage ist entsprechend
zu ändern.

Was wir uns bei den Kommunalwahlen definitiv nicht leisten dürfen,
ist ein öffentlich so hochumstrittenes Chaos, wie es die
Landesregierung aktuell bei den Schulöffnungen angerichtet hat. Davon
sollte die CDU/FDP-Landesregierung im wohlverstandenen Eigeninteresse
die Finger lassen.

Die CDU Rhein-Berg teilt mit: 

Der Wahltermin wird vom Innenminister festgelegt, der sich auch im
Interview heute bereits geäußert hat. Eine Verlängerung der
Wahlzeit ist verfassungsrechtlich nicht möglich und für uns
politisch auch nicht geboten. Als große Partei haben wir sicherlich
den Vorteil, dass wir – Stand heute – die Fristen zur Einreichung
der Wahlvorschläge am 16. Juli 2020 einhalten können. Als große
Partei haben wir den Nachteil, dass unsere noch zu terminierende
Aufstellungsversammlung mit vielen Mitgliedern viel schwieriger zu
organisieren und nach allen Hygieneregeln durchzuführen sein wird,
als kleinere Veranstaltungen. Wir arbeiten daher an einem Konzept, um
diese sicher durchführen zu können. 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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