Ein Jahr „Cannabis auf Rezept“
Ein Fall für die hauseigenen Labore der Apotheken

In den hauseigenen Laboren der Apotheken werden tagtäglich viele Arzneimittel patientenindividuell hergestellt. | Foto: ©jose – stock.adobe.com
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Rheinisch-Bergischer Kreis - (uw). Ein Jahr nach der Freigabe in Deutschland verschreiben
Ärzte immer häufiger medizinisches Cannabis. Laut Angaben des
Apothekenbranchenverbands ABDA haben Apotheken im vergangenen Jahr
deutschlandweit 44.000 Einheiten an Cannabis-Blüten auf Kosten der
Krankenkassen abgegeben.

„Für Patienten, die zuvor Cannabis nur über eine
Ausnahmegenehmigung beziehen konnten, hat sich seitdem viel
verbessert“,
sagt Rudolf Pick, Pressesprecher der Apotheker im
Rheinisch-Bergischen Kreis. „Patienten werden mit Dosierung und
Anwendung nicht mehr allein gelassen. Auch ist medizinisches Cannabis
nun leichter zugänglich und deutlich preiswerter“.

Cannabis wird von den Ärzten in der Regel als sogenanntes
Rezeptur-Arzneimittel verordnet. Im Labor der Apotheke wird die
Cannabis-Qualität sorgfältig pharmazeutisch geprüft, anschließend
die unzerteilten Blüten in einem aufwendigen Verfahren zu einem
patientenindividuellen Arzneimittel verarbeitet, um dann die Patienten
mit einem qualitätsgesicherten Arzneimittel zu versorgen.

„Dieser hohe pharmazeutische Aufwand bei der Herstellung einer
Apothekenrezeptur führt dazu, dass unsere Patienten individuell und
optimal behandelt werden können“,
erklärt Rudolf Pick.
„Wir beraten jeden Patienten persönlich und geben ihm bei der
Abgabe des Arzneimittels eine detaillierte Anleitung mit“,
erläutert Pick. Diese ist leicht umzusetzen und führt zu sicheren
und wiederholbaren Ergebnissen.“

Cannabis kann von Patienten inhaliert oder nach einer wässrigen
Abkochung als Tee getrunken werden. Für die Inhalation gibt es
elektrische Verdampfer, welche die Cannabisblüten unter definierten
Bedingungen erhitzen. Der Patient kann den Dampf nach und nach
vollständig inhalieren.

Pick: „Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als
‚Joint‘, die Teezubereitung mit fetthaltigen Flüssigkeiten, wie
Sahne, oder das Einbacken in Kekse sind für medizinische Zwecke
völlig ungeeignet, da die optimale Dosis nicht reproduzierbar
wäre.“

Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben
Betäubungsmittelrezept verordnet und ist wie andere wichtige
Arzneimittel, die auf Betäubungsmittelrezepten verordnet werden, aus
Sicherheitsgründen nicht im Versandhandel erhältlich.

Bei einer Genehmigung der Krankenkasse fällt nur noch die Zuzahlung
an, die auf maximal zehn Euro pro Medikament begrenzt ist. Da das
Rezept nach der Ausstellung nur eine Woche lang gültig ist, sollten
es Patienten umgehend in einer Apotheke einlösen.

Pick: „Um eine schnelle Versorgung zu gewährleisten, sollte man
diese Rezepte immer direkt in der Apotheke vor Ort vorlegen.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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