Grünschnitt nachhaltig entsorgen
Einfach in die Botanik geht gar nicht
Rhein-Berg. Wohin mit dem Grünschnitt, wenn die Wiese im eigenen Garten gemäht wird? Wer einen Garten besitzt, stellt sich diese Frage, wenn häufiges Mähen ansteht. Die Entsorgung im Wald oder auf Wiesen und anderen Flächen, die unter Naturschutz stehen, ist dazu keine geeignete Lösung. Im Gegenteil: Falsche Entsorgung ist verboten und kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Daher weisen die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie der Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Bergisches Land mit Sitz in Gummersbach, ausdrücklich darauf hin, dass Rasen- und Gehölzschnitt sowie andere bei der Gartenarbeit anfallende Gartenabfälle korrekt entsorgt werden müssen.
Bio-Tonne, Kompost oder Wertstoffhof als Möglichkeiten der Entsorgung
Viele Kommunen stellen hierfür spezielle Grünschnitt-Tonnen bereit – umgangssprachlich auch als Bio-Tonnen bekannt. In diesen können neben Grünschnitt auch Küchenabfälle entsorgt werden. Gehölzschnitt wird in vielen Kommunen gesondert an bestimmten Terminen abgeholt oder kann gegen einen kleinen Beitrag am Wertstoffhof abgegeben werden. Die Entsorgungsbetriebe stellen hieraus wertvollen Humus her. Natürlich können die anfallenden Garten- und Küchenabfälle auch auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. So erhält man einen kostengünstigen und naturverträglichen Dünger für den Garten. Totholzhaufen oder sogenannte Benjes-Hecken, bei denen Äste streifenförmig geschichtet werden, bieten zudem Unterschlupf für Kleinsäuger und Insekten. Mit wenig Aufwand kann man hier einen Beitrag zum Artenschutz leisten.
Folgen von Grünschnittablagerung in der freien Landschaft und im Wald
Vor allem die meisten Waldböden, aber auch viele aus Naturschutzsicht wertvolle andere Standorte, wie besonders trockene oder nasse Böden, sind von Natur aus nährstoffarm. Werden Gartenabfälle auf solchen Flächen entsorgt, entspricht das einer hochdosierten Düngung des Bodens. Viele Pflanzen, die einen nährstoffarmen Boden benötigen, wachsen dann nicht mehr dort. Die dicken Schichten aus Gartenabfall, wie beispielsweise Grasschnitt, hemmen zudem die natürliche Zersetzungsaktivität der Bodenorganismen, da diese schlecht mit Sauerstoff versorgt werden. Es kommt zu Fäulnis und verlangsamter Zersetzung. Entgegen der häufig angebrachten Aussage, die Gartenabfälle würden einfach verrotten, ist das nicht der Fall. Sie vermindern stattdessen das Wurzelwachstum und ersticken das Bodenleben. Arten, die mit diesen veränderten Bedingungen nicht zurechtkommen, verschwinden. Die Artenvielfalt sinkt. Vor allem sogenannte invasive Arten wie Springkraut und Staudenknöterich nutzen diese veränderten Standortbedingungen und breiten sich noch rasanter aus. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass durch Gartenabfälle Zierpflanzen verschleppt werden, die in der freien Natur zusätzlich einheimische Pflanzen verdrängen.
Verbote und Bußgelder
Sowohl nach dem Landesforstgesetz als auch den Gesetzgebungen des Naturschutzes ist die Ablagerung von Grünschnitt in der freien Landschaft und im Wald verboten. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die je nach der abgelagerten Menge mit einem Bußgeld von 50 Euro bis zu 25.000 Euro belegt werden kann. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks der Ablagerung zugestimmt hat.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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