Mpox „Affenpocken“
Erster Nachweis im Kreisgebiet - Schule geschlossen

Foto: Gerd Altmann/ Pixabay

Rhein-Berg. Zum Wochenende hin wurde in einer Familie im Rheinisch-Bergischen Kreis zunächst ein Fall von Mpox, früher Affenpocken genannt, der neuesten Variante Klade 1b bestätigt. Die Erkrankung wurde vermutlich im Rahmen von Reisetätigkeiten eines Familienmitgliedes mit engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung in Afrika erworben. Im Verlauf bestätigte sich nun auch bei drei weiteren Familienmitgliedern, darunter zwei Kindern, die Erkrankung. Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises hat unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen getroffen. In enger Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und anderen beteiligten Gesundheitsämtern wurden Kontaktpersonen auch aus dem schulischen und beruflichen Umfeld ermittelt und kontaktiert. Sie wurden darüber hinaus über mögliche Symptome und Schutzmaßnahmen aufgeklärt.
Die neueste Variante der Mpox Infektion tritt seit September 2023 in verschiedenen Ländern des afrikanischen Kontinents auf. Seit August 2024 traten einzelne importierte Infektionen in Ländern außerhalb des afrikanischen Kontinents auf, auch ein Fall in Deutschland. Die Verläufe sind meist mild. Übertragen werden kann die Viruserkrankung bei Kontakt zur Flüssigkeit aus den Bläschen der Haut, die für die Erkrankung typisch sind, oder durch Kontakt zu Bläschenschorf, aber möglicherweise auch durch Tröpfchen aus den Atemwegen bei engen Face-to-Face Kontakten. Dies erfolgt meist im familiären Umfeld. Informationen zu Mpox gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter RKI - Mpox/Affenpocken - Flyer von RKI und BZgA zu Mpox
Die Schüler*innen einer Förderschule in Rösrath werden ab sofort bis einschließlich Freitag im Distanzunterricht beschult. Nach intensivem Austausch mit dem RKI und weiteren Fachinstitutionen haben sich das Gesundheitsamt und die Schulleitung mit Blick auf die besonders zu schützende Schülerschaft zu dieser vorbeugenden Maßnahme entschlossen. Die Räume der Schule bleiben geschlossen, um enge Kontakte zwischen den Schüler*innen und somit eine weitere eventuelle Verbreitung von MPox zu verhindern. Bei der Schließung der Schule handelt es sich um eine präventive Maßnahme. Die Erziehungsberechtigten werden beziehungsweise wurden durch die Schulleitung über die Maßnahme informiert. Vorausgegangen war eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes, die die Schließung der Schule verfügt. Dies ist aus rechtlichen Gründen notwendig, damit Distanzunterricht angeordnet werden kann.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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