Gültigkeit der Landratswahl festgestellt
Es liegen keine Unregelmäßigkeiten vor
Rheinisch-Bergischer Kreis - (uw). Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung die
Gültigkeit der Wahl um das Landratsamt im Rheinisch-Bergischen Kreis
festgestellt. Den finalen Beschluss darüber trifft der Kreistag in
seiner Sitzung am 14. Dezember.
Während der Frist, die bis zum 11. November reichte, waren vier
Einsprüche aus Bergisch Gladbach bei Kreiswahlleiter Dr. Erik Werdel
eingegangen. Ein Einspruch konnte eindeutig widerlegt werden. Hierbei
wurde beklagt, dass keine Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl bei
der Person eingegangen sei. Für die Stichwahl wird jedoch keine
gesonderte Benachrichtigung versandt, sondern es gilt die der
Hauptwahl.
Somit liegt hier keine Unregelmäßigkeit vor. Drei andere Einsprüche
beklagen, dass sie weder die notwendigen Briefwahlunterlagen erhalten
hätten, noch die Möglichkeit hatten, im Wahllokal ihre Stimme
abzugeben. Dies trifft auch auf weitere 30 bis 50 Wahlberechtigte zu,
die ohne einen förmlichen Einspruch ähnliches berichtet haben.
Da diese Personen als Briefwähler verzeichnet waren, konnten sie ihre
Stimme nicht im Wahllokal abgeben. Trotz intensiver Nachforschungen
bei der Stadt Bergisch Gladbach sowie der Deutschen Post, konnte der
Verbleib der Briefwahlunterlagen nicht abschließend geklärt werden.
Aufgrund des hohen Abstands von rund 14.000 Stimmen zwischen den
beiden Bewerbern ist eine abschließende Klärung aber auch nicht
erforderlich, weil keine Auswirkung auf das Wahlergebnis vorliegt.
Daher wurden alle vier Einsprüche vom Wahlprüfungsausschuss
zurückgewiesen
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.