Zweiter Inklusionsbericht des RBK
Förderbedarf niedriger als im Landesschnitt
Kreis - (vsch) Wie entwickelt sich das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und
Schülern mit und ohne Behinderung?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema
Schulische Inklusion liefert jetzt der zweite Inklusionsbericht des
Rheinisch-Bergischen Kreises.
Nachdem in der ersten Auflage aus 2017 zunächst der Primarbereich
betrachtet wurde, liegt der Fokus nun auf der Sekundarstufe I. Der
Bericht stellt insbesondere die Entwicklung der Förderquote und des
Inklusionsanteils dar. Mit der Förderquote wird der prozentuale
Anteil aller Kinder bezeichnet, die einen sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf haben. Der Inklusionsanteil zeigt, wie viele
dieser Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen an einer
allgemeinen Schule unterrichtet werden.
Eine Besonderheit im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde in der
Fortschreibung des Berichts nun ebenfalls aufgegriffen: Die beiden
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische
Entwicklung in Rösrath und Leichlingen haben ein kreisübergreifendes
Einzugsgebiet. Kinder, die diese Schulen besuchen, werden in der
Landesstatistik für den Rheinisch-Bergischen Kreis erfasst, obwohl
viele von ihnen in einem anderen Kreis oder in einer benachbarten
kreisfreien Stadt wohnen. Neu sind Vergleichszahlen, die nur die
Kinder und Jugendlichen mit Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis
berücksichtigen.
Sekundarstufe I
In den letzten fünf Jahren ist der Anteil der Kinder und
Jugendlichen, die sonderpädagogisch unterstützt werden, gestiegen.
Das ist besonders im Bereich des Förderschwerpunktes emotionale und
soziale Entwicklung der Fall. Der Inklusionsanteil hat sich in der
Sekundarstufe I in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt und
liegt nun, bezogen auf die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnenden
Kinder, bei 41,3 Prozent. Dieser Anstieg ist eine Folge davon, dass
mehr Familien das Recht wahrnehmen, ihre Kinder und Jugendlichen in
einer Regelschule im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterrichten zu
lassen.
Primarbereich
Im Primarbereich lag der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf, die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen, bei
5,2 Prozent. Dies ist deutlich unter dem Landesschnitt mit 7,1
Prozent. Differenziert man nach den Förderschwerpunkten, ist der
Förderanteil der Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen leicht
rückläufig. Im Bereich geistige Entwicklung gibt es einen deutlichen
Zuwachs. Dieser Trend ist landesweit zu beobachten. Vier von zehn
Kindern mit Unterstützungsbedarf besuchen eine allgemeine Schule.
Schulrat Christoph Lützenkirchen sieht im Rheinisch-Bergischen Kreis
den Vorteil, dass die Förderschulen und allgemeinen Schulen in der
Region eng zusammenarbeiten und erfolgreich kooperieren. Daneben
berät und begleitet die Arbeitsstelle Schulische Inklusion im
Schulamt die Schulen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unterstützen die Schulaufsicht bei der Koordination der Prozesse,
beraten die Eltern und Schulen und erstellen Arbeitshilfen sowie
Handreichungen für die Schulen“, stellt er die wertvolle Hilfe
heraus.
Das Gemeinsame Lernen hat im Rheinisch-Bergischen Kreis eine lange
Tradition. Die ersten Schritte erfolgten bereits Ende der 1980er
Jahre.
Die Schulische Inklusion
Im schulischen Bereich bedeutet Inklusion, dass alle Kinder mit und
ohne Behinderung ein Recht auf Bildung an einer allgemeinen Schule
haben. Das Gemeinsame Lernen und Leben von Menschen mit und ohne
Behinderung wird in einem inklusiven Schulsystem zum Normalfall.
Zusätzlich haben die Eltern das Recht, eine Förderschule zu wählen.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es durch einen Prozess der
Umstrukturierung weiterhin ein flächendeckendes und gut erreichbares
Förderschulangebot.
Mit der Neuausrichtung der schulischen Inklusion wird das Gemeinsame
Lernen in Nordrhein-Westfalen neue Impulse erhalten. In Zukunft sollen
Angebote gebündelt und mehr Personal an Schulen eingestellt werden.
„Wir wollen gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer finden, die sich
dem Gemeinsamen Lernen annehmen“, macht Christoph Lützenkirchen
deutlich. Das ist eine schwierige Herausforderung für die Schulen und
die Schulaufsichtsbehörden, da es aktuell zu wenige ausgebildete
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gibt.
Den Bericht zur Schulischen Inklusion im Rheinisch-Bergischen Kreis
findet man in Kürze auf der Startseite des Rheinisch-Bergischen
Kreises auf www.rbk-direkt.de. Das Eckpunktepapier der Landesregierung
zur Neuausrichtung der Inklusion ist im Bildungsportal unter
www.schulministerium.nrw.de hinterlegt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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