Realschule bleibt geschlossen
Gesundheitsamt stellt Schülerschaft unter Quarantäne

Foto: Wokandapix/Pixabay 

Rheinisch-Bergischer-Kreis - Nachdem sich am Samstag der Verdacht einer Corona-Infektion bei einer
Person aus der Schülerschaft der Johannes-Gutenberg-Realschule in
Bergisch Gladbach bestätigt hat, hat das Gesundheitsamt gemeinsam mit
der Schulleitung noch am Abend alle Eltern der rund 550 Schülerinnen
und Schüler informiert, dass bei Vorliegen von Symptomen ihres Kindes
schon am Sonntag ein Abstrich genommen werden kann.

10. Corona-Fall im RBK

Über das Bürgertelefon des Kreises wurden bereits am Abend für
Sonntag 100 Termine zum abstreichen vergeben. Die Abstrichstelle ist
seit heute Morgen um 8 Uhr in Betrieb. Die Abstrichnahme geht ruhig
und geordnet vonstatten.

Gleichzeitig hat das Gesundheitsamt des Kreises die bereits
angeordnete häusliche Quarantäne für die Schülerinnen und Schüler
der Johannes-Gutenberg-Realschule bis einschließlich zum 18. März
2020 festgelegt.

Das heißt also ganz konkret, die erkrankte Person und deren Eltern
und Geschwister, alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und
Lehrer, sowie das Haus- und Küchenpersonal an der
Johannes-Gutenberg-Realschule dürfen auf Anordnung des
Kreisgesundheitsamtes ihr zu Hause bis einschließlich 18. März 2020
nicht verlassen. Für die Eltern und Geschwister aller anderen
Schülerinnen und Schüler gilt dies ausdrücklich nicht, da sie keine
direkten Kontaktpersonen der Erkrankten sind.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten

Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die
allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise
das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen
und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und
wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich
gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen
Menschenmassen sollten gemieden werden.

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden
unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in
direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten
Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über
Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt
entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger
Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein
Infektionsrisiko ist hier gegeben.
Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger
engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich
mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld
aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen
Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall
gering.
Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut
medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung
getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt
hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.
Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer
den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen
entschieden. Bisher wurden in den drei bekannten Corona-Fällen im
Kreis die Kontaktpersonen ersten Grades ermittelt und in häusliche
Quarantäne gestellt. Die Situation auf den Einzelfall bezogen, ist
natürlich bei einer Schule anders zu bewerten. Daher wurde die
Realschule als Vorsichtsmaßnahme am Donnerstag vergangener Woche
geschlossen und die Quarantäne hier auch auf die Kontaktpersonen
zweiten Grades, also alle Schülerinnen und Schüler, ausgedehnt. Die
rund 550 Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern wurden
informiert.

Weitere Informationen
Weitere Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig
gestellten Fragen zum Coronavirus hält der Rheinisch-Bergische Kreis
auf seiner Internetseite
www.rbk-direkt.de/informationen-zum-coronavirus.aspx
vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine
facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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