Verkehrsverstöße werden teurer
Handy am Steuer, Raserei, Rettungsgassen usw.

Bund - Der Bundesrat machte in der letzten Sitzung vor der
Bundestagswahl den Weg für eine Reihe von Neuregelungen im
Zusammenhang mit Verkehrsverstößen frei. Die beschlossenen
Änderungen sind ab dem 23. Oktober in Kraft. Zum Teil werden drohende
Strafen drastisch erhöht. ARAG-Experten erläutern die wichtigsten
Änderungen
.

Handy am Steuer
Kaum eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird so häufig begangen wie das
Hantieren mit Smartphones am Steuer. Da kaum anzunehmen ist, dass ein
Autofahrer aus Versehen mit seiner Familie telefoniert oder ohne es zu
merken eine SMS vom Chef liest, kann in aller Regel von vorsätzlichem
Verhalten ausgegangen werden.

Fazit: Das seit langem bestehende Handy-Verbot wird von vielen
Autofahrern nicht ernst genommen!  Darum wird es jetzt verschärft.
Für
Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig,
weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger
Verkehrssünderdatei
. Im schlimmsten Fall mit einer
Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie
ein Monat Fahrverbot. Und: Das Verbot gilt auch, wenn die
Start-Stopp-Automatik aktiv ist! Erlaubt ist die Nutzung also nur bei
tatsächlich ausgeschaltetem Motor.

Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55
Euro
statt bisher 25 Euro zahlen. Das Gesetz schloss bisher zudem
nur Mobil- und Autotelefone ein. Nun wird es auch auf
Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert. Es gilt also:
Augen auf die Straße und nicht auf Handy oder Computer!

Die Behinderung von Rettungskräften
Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch Toten haben in der
Vergangenheit gezeigt, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist.
Die Bußgelder für blockierte Rettungsgassen werden darum jetzt
drastisch erhöht.

Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse
bildet, muss statt bisher 20 Euro jetzt mindestens 200 Euro
berappen und bekommt zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Im schwersten Fall werden nach einer neu eingeführten Regelung bis zu
320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot fällig.

Der Bundesrat hat außerdem die Bußgelder für Verstöße gegen die
Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen,
angehoben: Demnach drohen generell mindestens 240 Euro, zwei
Punkte
in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, wenn
Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn ignorieren -
auch unabhängig von einer Rettungsgasse. Neu ist, dass auch hier im
schwersten Fall bis zu 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot
plus zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig werden.

Keine Spritztour in Burka & Co.
Burka, Nikab, Schaila oder Hijab – was die Bezeichnung der
Verschleierungsformen von Musliminnen betrifft, läuft sprachlich in
Deutschland nicht immer alles glatt. Aber es geht um die Wirkung der
Kleidungsstücke.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass beim Führen eines Fahrzeugs das
Gesicht erkennbar sein muss und weder verdeckt noch verhüllt sein
darf. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von 60 Euro
rechnen. Ausgenommen sind Motorrad- oder Rollerfahrer, die einen
Schutzhelm tragen müssen.

Illegale Autorennen
Wahnwitzige Rennen auf Autobahnen, Landstraßen und in Städten
bringen immer wieder Menschen in Gefahr. Im März hatte das
Landgericht Berlin bundesweit erstmalig zwei Raser des Mordes schuldig
gesprochen.

Bei ihrem Rennen starb ein 69-Jähriger. Nun endlich hat der
Gesetzgeber den illegalen Autorennen den Kampf angesagt. Diese
Änderung trat schon am 13.10. dieses Jahres in Kraft. Wer illegale
Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss nun mit bis zu zehn
Jahren Haft
rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder
getötet wird.

Aber auch, wenn niemand zu Schaden kommt, drohen den rücksichtslosen
Rasern bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wurde ein neuer
Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt. Bisher wurde die
Teilnahme an solchen Rennen als Ordnungswidrigkeit mit 400 Euro
und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Bestraft wird nun schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren.
Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die
unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“
rasen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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