ErdgasUmstellung: Von L- auf H-Gas
Hintergrundinformation und Fakten

Foto: Skizze: Rheinische NETZGesellschaft mbH
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Rheinisch-Bergischer Kreis - Über die Marke „ErdgasUmstellung

Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) führt alle technischen und
kommunikativen Maßnahmen im Rahmen der Marktraumumstellung Erdgas
unter der eigens eingeführten Marke ErdgasUmstellung durch.

ErdgasUmstellung sorgt dafür, das Thema insbesondere den
Verbrauchern gegenüber ansprechend, transparent und verständlich zu
kommunizieren. Zentrale Anlaufstelle für Informationssuchende ist die
Website
www.meine-erdgasumstellung.de,
die in insgesamt sieben Sprachen unter anderem Nachrichten zu
aktuellen Maßnahmen liefert und einen interaktiven
Fragen-und-Antworten-Katalog bereitstellt.

Die RNG wurde zum 1. Januar 2006 gegründet, um den Vorgaben des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Entflechtung von Netzbetrieb und
Energieerzeugung bzw. -vertrieb zu genügen. Die RNG pachtet und
betreibt die Strom- und Erdgasnetze der Netzeigentümer AggerEnergie
GmbH, BELKAW GmbH, evd energieversorgung dormagen GmbH,
Gasversorgungsgesellschaft mbh Rhein-Erft, Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), RheinEnergie AG, Stadtwerke
Leichlingen GmbH, Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG sowie LoNEG, Lohmar
Netzeigentumsgesellschaft mbH.

Warum ist die ErdgasUmstellung notwendig?

In Deutschland werden derzeit zwei Arten von Erdgas mit
unterschiedlichem Methangehalt etwa zum Heizen oder Kochen und in der
Industrie verwendet: Zum einen wird „H-Gas“ genutzt. Die
Bezeichnung ist vom englischen Begriff „high caloric gas“
abgeleitet und kennzeichnet Erdgas mit einem hohen Energiegehalt.
Dieses „H-Gas“ wird von verschiedenen Importeuren aus
verschiedenen Staaten bezogen.

Bisher wird in Nord- und in Teilen Westdeutschlands noch „L-Gas“
verwendet (aus dem Englischen „low caloric gas“, also Erdgas mit
im Vergleich zum H-Gas niedrigerem Energiegehalt). Die Netze, welche
diese beiden unterschiedlichen Erdgasbeschaffenheiten transportieren,
werden getrennt voneinander betrieben. 

Das bisher im Netzgebiet der RNG genutzte sogenannte L-Gas mit
niedrigem Brennwert wird unter anderem von den niederländischen
Vorlieferanten schrittweise vom Markt genommen und daher auch in
unserem Netzgebiet zwischen 2020 und 2029 nach und nach vollständig
durch H-Gas mit höherem Brennwert ersetzt. Die Umstellung auf das
langfristig verfügbare H-Gas sichert somit die Erdgasversorgung in
Deutschland.

Wie wird die Versorgungssicherheit mit Erdgas gewährleistet:

Die fehlenden L-Gas-Mengen werden durch H-Gas-Mengen ersetzt. Dieses
stammt überwiegend aus Norwegen und Russland. Über den Schiffsweg
ist Europa an das internationale Geschäft mit verflüssigtem Erdgas
(Liquefied Natural Gas – LNG) angebunden. Damit verfügen die
deutschen Erdgasunternehmen über vielfältige, unabhängige
Bezugsquellen, deren Erdgasmengen über ebenfalls vielfältige
Transportwege importiert werden. So wird eine einseitige Abhängigkeit
von einzelnen Lieferländern vermieden und die Versorgungssicherheit
weiterhin gewährleistet.

Wie erfolgt die Umstellung?

Aufgrund der kontinuierlich sinkenden L-Gas-Mengen wird Schritt für
Schritt in den einzelnen Netzbereichen der RNG die
Erdgasbeschaffenheit auf H-Gas umgestellt. Dies erfordert eine
Anpassung aller Erdgasverbrauchsanlagen.

Die Umstellung von L- auf H-Gas erfolgt nach und nach in definierten
Umstellbezirken zwischen den Jahren 2020 und 2029. Die
Planungsvorgaben werden von den übergeordneten
Transportnetzbetreibern entwickelt, die das Erdgas nach Deutschland
importieren und an die regionalen bzw. lokalen Verteilnetzbetreiber
übergeben. Das erste Umstellgebiet der RNG umfasst die Gemeinden,
Kommunen und Städte Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Lindlar,
Engelskirchen sowie Teile von Odenthal und Gummersbach. Die Erhebung
der Erdgasgeräte beginnt dort im 2. Quartal 2018, die technische
Anpassung startet dann im Jahr 2020. Rund 480.000 Erdgasgeräte bei
Privatkunden und Unternehmen werden im gesamten Netzgebiet sukzessive
technisch angepasst. Im Jahr 2030 soll die Marktraumumstellung
abgeschlossen sein.  

Die Umstellung erfolgt in gesetzlich vorgeschriebenen Teilschritten
mit ausreichendem Planungsvorlauf, in welche neben den Haushalts- und
Gewerbekunden auch Industriekunden, Kraftwerksbetreiber, Verwaltungen,
Behörden, NGOs und Medien eng eingebunden werden. So wird
sichergestellt, dass die Umstellung der Netze in Zeiträumen
möglichst geringer Systembelastung durchgeführt wird und alle
Bürger und Unternehmen über die Maßnahmen ausreichend informiert
sind.

Wie ist der genaue Ablauf?

Die ErdgasUmstellung erfolgt im Wesentlichen in 3 Schritten:

1. Der Erfassungsbesuch
Damit zur Umstellung auf das neue H-Gas alle Erdgasgeräte auf dem
neuen Stand sind, erhebt ErdgasUmstellung alle Erdgasgeräte in der
Region. Jedes Erdgasgerät wird in einer sogenannten
Anpassungsdatenbank vermerkt. Die Monteure erfassen dabei Daten wie
Gerätehersteller, Gerätetyp und CE-Kennzeichnung. Sind die
Erdgasgeräte erfasst, bestellt ErdgasUmstellung die für die
Anpassung erforderlichen Ersatz- und Austauschteile beim Hersteller.
Der Kunde muss hierzu nicht weiter aktiv werden.

2. Anpassung der Erdgasgeräte
Rund zwei Jahre nach dem Erfassungsbesuch vereinbart die
ErdgasUmstellung mit dem Kunden einen Termin zur kostenlosen
technischen Anpassung der Erdgasgeräte. Dabei werden alle bei der
Geräteerhebung erfassten Erdgasgeräte für die Verwendung der neuen
Erdgasbeschaffenheit umgerüstet. Die Anpassung umfasst meist den
Austausch einiger Bauteile, etwa der Erdgasdüse. Nur so können
Geräte das H-Gas sicher und effizient verbrennen. 

3. Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung wird stichprobenartig bei jedem zehnten
Erdgasgerät der Region geprüft, ob die Erhebung und die Anpassung
fachgerecht durchgeführt wurden. Jeder Kunde wird also mehrfach
aufgesucht: zur Geräteerhebung, zur Die Umstellgebiete mit den Jahren
der Umstellung. 

Geräteanpassung und möglicherweise zur Qualitätssicherung

Was genau wird technisch angepasst?

Bei Heizungsanlagen und anderen erdgasnutzenden Endgeräten (z.B.
Gasherd, Warm- und Heißwasserbereiter) werden vor der
Marktraumumstellung alle bestehenden Geräte überprüft und auf die
neue H-Gas-Beschaffenheit angepasst. Diese Anpassung der
Heizungsanlagen und Endgeräte umfasst größtenteils den Austausch
der Brennerdüse und eine Neueinstellung des Brenners. Erdgasautos,
-busse etc. müssen nicht angepasst werden. 

Bei Anlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben können je nach
Gerätetyp weitere Anpassungstätigkeiten notwendig sein. Die
Betreiber industrieller erdgasbetriebener Anlagen haben hierbei das
Wahlrecht, ob sie die Umrüstung selbst verantworten wollen oder von
ErdgasUmstellung durchführen lassen. In jedem Fall kontaktiert die
ErdgasUmstellung die Betriebe vor Ort und bietet ihre Unterstützung
bei der Umstellung an. Durch den Umstellungsprozess sind keine
Auswirkungen auf die Erdgasversorgung zu erwarten.

Nach der Anpassung des Endgerätes und der Umstellung des Erdgasnetzes
auf H-Gas ergeben sich für den Kunden keine Einschränkungen und
Veränderungen bei dem Betrieb der Anlagen.

Wer trägt die Kosten der Anpassung?

Die Kosten für diese Anpassung zahlt nicht der Erdgaskunde vor Ort
per Rechnung. Die Kosten werden auf alle erdgasversorgten Haushalte
und alle erdgasversorgten Industrieunternehmen über die Netzentgelte
in ganz Deutschland umgelegt – unabhängig davon, ob Kunden L- oder
H-Gas beziehen. Mit dieser gemeinschaftlichen Finanzierung wird dem
Solidargedanken Rechnung getragen, auch dahingehend, dass ein
einheitliches Erdgassystem insgesamt dieVersorgungssicherheit erhöht.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Marktraumumstellung Erdgas findet
sich im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a: Umstellung der Gasqualität;
Verordnungsermächtigung). An diese Vorgaben ist die RNG gebunden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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