Familienkasse klärt auf
Kindergeld auch nach dem Abitur

Kreis - (vsch). Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten
die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung
des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar
arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium
beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine
Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig.
Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste
Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier
Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn
sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann
für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen
Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung
für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann.

Kann sich das Kind noch nicht bewerben, zum Beispiel weil das
Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist,
genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so
bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist immer, die Pläne
des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür
vorgesehenen Formulare stehen unter
www.familienkasse.de
bereit.

Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren:
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr gebührenfrei unter 0800-45555
30.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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