Kreis setzt Ranger*innen ein
Kooperation mit Regionalforstamt Bergisches Land

Hermann Fröhlingsdorf, kommissarischer Leiter Regionalforstamt Bergisches Land, und Stephan Santelmann, Landrat RBK, unterzeichnen den Kooperationsvertrag zum Auftakt des Rangerprojekts. Foto: Rheinisch Bergischer Kreis
  • Hermann Fröhlingsdorf, kommissarischer Leiter Regionalforstamt Bergisches Land, und Stephan Santelmann, Landrat RBK, unterzeichnen den Kooperationsvertrag zum Auftakt des Rangerprojekts. Foto: Rheinisch Bergischer Kreis
  • hochgeladen von Angelika Koenig

Rhein-Berg. Der Rheinisch-Bergische Kreis setzt in Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Bergisches Land zukünftig Rangerinnen und Ranger ein, um den Schutz von Naturschutzgebieten besser zu gewährleisten. Der Kooperationsvertrag wurde nun von Stephan Santelmann, Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, und Hermann Fröhlingsdorf, Kommissarischer Forstamtsleiter für das Regionalforstamt Bergisches Land, unterzeichnet. Das Projekt ist zunächst für fünf Jahre angesetzt und kann bei Erfolg verlängert werden.
Die neuen Rangerinnen und Ranger sollen dafür sorgen, dass die Regeln zum Schutz wertvoller Landschaftsteile, insbesondere in den Naturschutzgebieten, eingehalten werden. Beispielsweise weisen sie Spaziergänger mit Hunden darauf hin, diese im Naturschutzgebiet anzuleinen oder achten auf die Einhaltung des Wegegebots. Insbesondere aufgrund der gewachsenen Zahl an Erholungssuchenden mit unterschiedlichen Interessen ist es wichtig, dass alle sich an die Regeln halten, um allen Zielgruppen auch weiterhin entspannte Auszeiten in Wald und Flur zu ermöglichen. Die Rangerinnen und Ranger übernehmen dabei eine Vielzahl von Aufgaben im gesetzlichen Wald- und Naturschutz. Der Landesbetrieb Wald und Holz sowie der Rhein-Bergische Kreis setzen dabei auf persönliche Ansprache und Informationsvermittlung. Die Rangerinnen und Ranger sind aber auch befugt, bei uneinsichtigem Fehlverhalten Sanktionen auszusprechen und ein Ordnungsgeld zu erheben. Auf diese Weise tragen die neuen Mitarbeiter für den Außendienst dazu bei, dass wertvolle Gebiete geschützt und erhalten bleiben.
Stephan Santelmann, Landrat Rheinisch-Bergischer Kreis sieht in dem Einsatz von Rangerinnen und Rangern eine Vielzahl von Vorteilen: „Sie sind präventiv tätig und können bei Problemen schnell eingreifen. Auch bei Fragen der Erholungssuchenden sind sie vor Ort und können weiterhelfen. So tragen sie dazu bei, insbesondere die Naturschutzgebiete aktiv zu schützen und gleichzeitig ein angenehmes Erlebnis für Erholungssuchende zu ermöglichen. Durch ihre Arbeit können wir dazu beitragen, dass unsere schöne rheinisch-bergische Landschaft auch für kommende Generationen erhalten bleibt.“
Neben dem Schutz der Natur wird auch die Umweltbildung eine Aufgabe der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. „Die beiden Hauptziele der Rangerinnen und Ranger werden dabei sein, Wissenslücken zu schließen und Verantwortung für unsere Umwelt zu wecken“, erklärt Hermann Fröhlingsdorf, kommissarischer Leiter des Regionalforstamtes Bergisches Land. So werden sie in Abstimmung mit der Biologischen Station Rhein-Berg Führungen anbieten und Interessierten die Bedeutung der Artenvielfalt und des Naturschutzes näherbringen. Damit trägt das Rangerprojekt dazu bei, dass die Bevölkerung ein besseres Verständnis für die Belange des Naturschutzes entwickelt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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