Inzidenz stabil unter 100
Lockerungen im Kreisgebiet ab Freitag
Rhein-Berg - Am Mittwoch lag die 7-Tages-Inzidenz des Rheinisch-Bergischen
Kreises (RBK) laut dem Robert Koch-Institut zum fünften Mal in Folge
unter dem Wert von 100. Das NRW-Gesundheitsministerium hat die
dauerhafte Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 amtlich
festgestellt und dies Mittwochnachmittag per Allgemeinverfügung
bestätigt.
Die Wirkung der Allgemeinverfügung tritt zwei Tage später in Kraft.
Dann gilt im RBK nicht mehr die Bundesnotbremse, sondern die
Regelungen des Landes in der Coronaschutzverordnung. Demnach greifen
die Lockerungen im RBK ab dem heutigen Freitag, teilt der Kreis mit.
Ab dann sind Schnelltests 48 Stunden gültig und nicht mehr nur 24
Stunden.
Ausgangssperre und Kontakte
Die Ausgangssperre fällt bei eine stabilen Inzidenz von unter 100
weg. Es dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten oder ein
Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 15 Jahren
werden nicht mit gezählt. Partys sind auch im privaten Raum
untersagt.
Einzelhandel
Der Einzelhandel hat nach wie vor geöffnet. Es gelten je nach Größe
des Geschäftes Beschränkungen wie viele Kunden den
Laden betreten dürfen. Für alle Läden des täglichen Bedarfs gilt
pro zehn Quadratmeter ein Kunde. Geschäfte, die nicht zur
Grundversorgung dienen, können zudem pro 20 Quadratmeter einen Kunden
hereinlassen. Dort muss dann der Nachweis eines negativen
Testergebnisses, einer vollständigen Impfung oder eine Bescheinigung
für Genesene gezeigt werden.
Gastronomie
Die Außengastronomie darf wieder öffnen. Für Gäste ist einer der
oben genannten Nachweise zu erbringen.
Kultur, Sport, Freizeit
Konzerte und Aufführungen sind im Freien bis zu 500 Personen und mit
den oben genannten Nachweisen zulässig. Kontaktfreier Sport im Freien
in Sportstätten ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kinder bis zu 14
Jahren dürfen auch im öffentlichen Raum Sport treiben. Kontaktsport
ist verboten. Der Besuch von Zoos und Parks ist nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich. Hier ist kein negativer Test
erforderlich.
Schulen, Kitas
Bis auf Weiteres gilt in den Schulen Wechselunterricht und in Kitas
eingeschränkter Regelbetrieb.
Beherbergung
Übernachtungen in Ferienwohnungen und Camping sind mit den oben
genannten Nachweisen zulässig. In Hotels bis zu einer
Kapazitätsauslastung von 60 Prozent dürfen Gäste und mit negativem
Testergebnis bzw.
einer Genesenen- oder Impfbescheinigung übernachten.
Die Regelungen des Landes NRW, die nach dem Aufheben der
„Bundesnotbremse“ wieder für den Rheinisch-Bergischen Kreis in
Kraft treten, können Sie zudem unter
https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020
nachlesen.
Wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 50 bleibt, sind für einige
Bereiche weitere Lockerungen möglich.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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