Lutz Urbach zu den Eckdaten des Hauhaltsplan-Entwurfes 2018
Rheinisch-Bergischer Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis - Am 11. August 2017 hat die Kreisverwaltung den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden das Eckdatenpapier zum Kreishaushalt 2018
zukommen lassen, das eine erste Beteiligung an der Aufstellung des
Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 und ihrer Anlagen gem. § 55 der
Kreisordnung NW ermöglicht.

Die Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushaltes 2018 wurden zunächst im
Rahmen der Sitzung des Kreisverbandes der Kämmerer am 25. August 2017
vorgestellt, danach in der Sitzung der Konferenz der
Hauptverwaltungsbeamten am 1. September 2017 erörtert. Nach Beratung
des Eckdatenpapiers schließen sich die Bürgermeister der
Stellungnahme des Kreisverbandes der Kämmerer an, ergänzt um
folgende Punkte:

a) Die Absenkung des Kreisumlagesatzes von 38,95 Prozent auf
35,5 Prozent wird auch von den Bürgermeistern als positives Signal
des Rheinisch-Bergischen Kreises gegenüber seinen kreisangehörigen
Kommunen anerkannt und ausdrücklich begrüßt. Diese Absenkung des
Umlagesatzes führt dabei gegenüber den nur nominellen Absenkungen
der Umlagesätze der letzten Jahre nunmehr einmalig für 2018 zu einer
tatsächlichen Reduzierung der Kreisumlage.

Es wird daher dringend gefordert, dass alle Möglichkeiten der
Haushaltskonsolidierung auch vom Rheinisch-Bergischen Kreis selbst
ausgeschöpft werden. Alle Maßnahmen, die zur Reduzierung der
Kreisumlage führen, müssen zwingend überprüft und durchgeführt
werden.

b) Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass der Kreishaushalt im
Planungszeitraum eine Liquidität von über 70 Millionen Euro
erreichen wird, die Finanzierung allerdings unter wesentlicher
Inanspruchnahme der selbst Not leidenden, kreisangehörigen Kommunen
erfolgt. Es wird erwartet, dass Lösungen unterbreitet werden –
neben der Stundung –, diese erheblichen Liquiditätsunterschiede
zugunsten der Kommunen weiter zu verschieben.

Die im Jahre 2013 erstmals praktizierte Stundung der Kreisumlage hat
den kreisangehörigen Kommunen geholfen. Das Angebot einer
Fortführung und Ausdehnung dieser Vorgehensweise wird deshalb
erbeten.

c) Auch wenn Maßnahmen zur Verbesserung des Öffentlichen
Personennahverkehrs grundsätzlich begrüßt werden, so müssen diese
dennoch – wie alles – auf ihre Kosten-Nutzen-Relation hin
überprüft werden.

Für die im Kreishaushalt berücksichtigten ÖPNV-Mehrkosten von rund
zwei Millionen Euro, von denen etwa 1,5 Millionen Euro für
angebotsorientierte Verbesserungen vorgesehen sind, muss der hinzu
gewonnene Nutzen erst noch ermittelt werden. Wenn öffentlich der
Eindruck entsteht, dass solche Leistungen die Kommunen kein Geld
kosten, weil hier eine Finanzierung durch den Kreis erfolgt, ist
dieses offensichtlich unzutreffend.

Ebenfalls führt die Entscheidung, Busse umweltfreundlich mit
Wasserstoff zu betreiben, zu weiteren Mehrkosten von rund 0,6
Millionen Euro jährlich. Allein im Bereich ÖPNV werden damit zu
Lasten der kreisangehörigen Kommunen Standarderhöhungen von rund 2,1
Millionen Euro beschlossen, die über die ohnehin schon deutlichen
Kostensteigerungen beim ÖPNV hinausgehen.

Eine angemessene Beteiligung der Bürgermeister oder der Kämmerer hat
bei dieser Standarderhöhung des Rheinisch-Bergischen Kreises leider
nicht stattgefunden. Inwieweit die Angebotsausweitung auch auf
tatsächliche Nachfrage trifft, ist derzeit ungewiss. Wir bitten
deshalb zumindest um eine geeignete Berichterstattung über den Erfolg
und den konkreten Nutzen der beschlossenen Standarderhöhung.

Wir erwarten, dass die Städte/Bürgermeister zukünftig bei solchen
erheblichen, langfristigen Mehrausgaben des Kreises vorab eingebunden
werden.

d) Ferner fordern wir, dass alle noch erfolgenden
Verbesserungen für den Kreishaushalt zur weiteren Reduzierung der
Kreisumlage eingesetzt werden. Für diesen Fall bitten wir um eine
erneute Beteiligung der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz und der
Kämmerer.

Die in 2017 dem Rheinisch-Bergischen Kreis zufließende Erstattung der
LVR-Umlage in Höhe von 2,9 Millionen Euro bleibt davon unberührt,
weil dadurch - auch nach Einschätzung des Kreises - lediglich eine
geringere Reduzierung der Ausgleichsrücklage erfolgt und keine
Überschüsse erwirtschaftet werden.

Ferner hat die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises die
Absenkung der LVR-Umlage für 2018 um 1,5 Prozentpunkte in Höhe von
rund sechs Millionen Euro ausschließlich zur Entlastung des
Kreishaushalts eingeplant. Hier wird gefordert, dass diese
Aufwandsreduzierung anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen,
in vollem Umfang an die kreisangehörigen Kommunen durch eine weitere
Absenkung des Kreisumlagesatzes in 2018 weitergeleitet wird.

Ferner möge der Rheinisch-Bergische Kreis sich dafür einsetzen, dass
diese Absenkung der LVR-Umlage auch im Finanzplanungszeitraum
beibehalten wird.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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