Land zieht für den RBK Kreis Corona-Notbremse
Testoption gilt

Rhein-Berg - Am späten Montagabend hat der Rheinisch-Bergischen Kreis als
mittlerweile 46. Kreis oder kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen
vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales per
Allgemeinverfügung mitgeteilt bekommen, dass für ihn nach der
derzeitig gültigen Corona-Schutz-Verordnung die sogenannte
„Corona-Notbremse“ gezogen wurde.

Dies ist dann der Fall, wenn die 7-Tage-Inzidenz nach den täglichen
Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit NRW (LZG) an
drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt, was am
Montag eingetreten ist.
Landrat Stephan Santelmann hat in Absprache mit den
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden entschieden, die in der Coronaschutz-Verordnung genannte
Möglichkeit zu nutzen die Notbremse mit einer Allgemeinverfügung
wieder zu lösen.
„Die erforderliche Ausnahmeregelung des Kreises haben wir an das
Land geschickt und bereits die Genehmigung erhalten, so dass
kurzfristige Schließungen vermieden werden können“, so Landrat
Stephan Santelmann.

„So können wir für die Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen
Einzelhandel, Kultur und Sport auch ab dem kommenden Mittwoch bei den
Öffnungsschritten bleiben, die am 8. März gegangen worden sind mit
der Einschränkung, dass ein negativ bestätigter Test, welcher
maximal 24 Stunden alt ist, vorliegt“, erläutert Landrat Stephan
Santelmann.

„Grundlage hierfür ist, dank des Engagements zahlreicher Anbieter
sowie der Kreis- und Kommunalverwaltungen, eine ausreichende
kreisweite Test-
Infrastruktur, welche wir derzeit kreisweit stark ausweiten. Da
dadurch mehr Tests durchgeführt werden, welche dem Schutz der
Bevölkerung und der Bekämpfung des Infektionsgeschehens dienlich
sind, ist diese Lockerung möglich, die bei den Bürgerinnen und
Bürgern auch für Klarheit sorgt.“ Santelmann appelliert noch
einmal eindringlich die Testmöglichkeiten vor Ort zu nutzen und sich
weiterhin an die Abstands- und Hygieneregelungen zu halten.

Konkret bedeutet dies, dass die folgenden Angebote mit einem
tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell-
wahrgenommen werden dürfen:
– Betreten von Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken
sowie Archiven
– Zugang zu Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern,
Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen
– Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel von Gruppen von
höchstens zehn Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren
zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
– Zutritt zu geschlossenen Ausstellungsräumen für Besucherinnen
und Besucher in Zoologischen Gärten und Tierparks sowie in nicht frei
zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks
– Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von
Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen
– Kauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen
verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks, des
Dienstleistungsgewerbes sowie in Geschäftslokalen von
Telefondienstleistern
– Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei
denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten
werden kann
Bei der Inanspruchnahme der vorgenannten Angebote sind jedoch
weiterhin zwingend die übrigen Regelungen der
Corona-Schutz-Verordnung zu berücksichtigen.

Bergisch Gladbach
Für die Museen, das Archiv und die Hauptstelle der Bücherei der
Stadt Bergisch Gladbach bedeutet das im Grundsatz keine Änderung. Die
Einrichtungen bleiben geöffnet, Besucher müssen aber einen negativen
Schnelltest, welcher maximal 24 Stunden alt ist, für den Einlass
vorlegen.
Die Hauptstelle der Stadtbücherei bleibt unter den genannten
Zugangsvoraussetzungen geöffnet. Die Stadtbücherei schließt den
regulären Ausleih- und Präsenzbetrieb in den beiden
Außen-Standorten Bensberg und Paffrath. Weiterhin angeboten werden
der Bestellservice „Wunschmedien to go“ und der Lieferservice
„Bib & Bike“. Für „Wunschmedien to go“ können bis zu 10
Medien aus dem Online-Katalog der Bücherei bestellt und kontaktlos
abgeholt werden. Für Bib & Bike (Angebot für Risikogruppen) werden
pro Ausweis bis zu fünf Medien aus dem Online-Katalog durch
Mitglieder des ADFC nach Hause geliefert.

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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