Glasverbot beachten!
Unterschiedliche Regelungen
Rhein-Berg. Wie hier in Odenthal-Voiswinkel gilt in auch an anderen Stellen ein Glasverbot. In Voiswinkel ist zudem die Mitnahme von Getränken über 0,5 Liter untersagt. In Bergisch Gladbach gilt ein Verbot, Glasflaschen und Trinkgläser mit zum Zugweg zu bringen. Links und rechts der Karnevalszüge in der Stadtmitte, in Bensberg und in Refrath ist von 8 bis 21 Uhr eine 20-Meter-Zone glasfrei zu halten. Zur Verbotszone gehören der gesamte Konrad-Adenauer-Platz, die Maria-Zanders-Anlage und der Forum-Park. Für die drei Umzüge in Rösrath ist kein Glasverbot erlassen worden. Dies sei das Ergebnis der letzten Lage- und Sicherheitsbesprechung zwischen den Zugleitern, Stadt, Polizei und DRK, heißt es aus der Verwaltung. Es gilt der Appell, selbst verursachten Müll eigenständig zu entsorgen. Daher stehen entlang der jeweiligen Umzugsstrecken vermehrt so genannte Event-Mülltonnen zur Verfügung. Generell gilt das Glasverbot in Kürten an Weiberfastnacht, 8. Februar, am 10. Februar (Karnevalszug in Kürten) und am 12. Februar (Karnevalszug in Kürten-Dürscheid), jeweils von 12 bis 3 Uhr. Hiervon betroffen sind die Zugwege mit ihren öffentlichen Flächen (mit inbegriffen sind die Flächen 50 m links und rechts der Zugwege). Ferner gehören der Platz am Raiffeisenmarkt, der Dorfplatz sowie der Schulhof in Kürten-Bechen, der Kirchplatz und Jugendheimvorplatz in Kürten, der Vorplatz zwischen dem ehemaligen Einkaufsmarkt „nahkauf“ und der Gaststätte „Dürscheider Hof“ in Kürten-Dürscheid sowie die Außengastronomien zu der festgesetzten Glasverbotszone. In Overath gibt es kein Glasverbot.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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