Schutz von Gewässern, Pflanzen und Tieren
Wasserentnahme eingeschränkt

Foto: AdobeStock/ Heinz Waldukat

Rhein-Berg. Die Hitze und Trockenheit machen sich in den Gewässern des Rheinisch-Bergischen Kreises bemerkbar. Die Wasserstände in vielen Bächen liegen unter dem langjährigen Mittel in den Sommermonaten. Hinzu kommt, dass viele Menschen aufgrund der Trockenheit ihre Gärten mit Wasser aus anliegenden Bächen oder Flüssen bewässern und dafür Pumpen nutzen. Dies trägt weiter dazu bei, dass die Gewässer zu wenig Wasser führen und austrocknen können. Um seine Flüsse, Bäche und Seen zu schützen, hat der Kreis aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese schränkt die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen der Wasserentnahmen im gesamten Kreisgebiet ein. Verboten sind damit bis zum 30. September jegliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs. Ausgenommen von dem Verbot sind Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Auch kleinere Mengen, die mit sogenannten Handgefäßen (Eimer oder Gießkanne) entnommen werden und für das Gewässer verträglich sind, dürfen weiterhin genutzt werden. Personen, die bisher eine gesonderte „Wasserrechtliche Erlaubnis“ im Zuständigkeitsbereich des Rheinisch-Bergischen Kreises hatten, dürfen bis zum 30. September dieses Jahres nur noch maximal 30 Prozent der Wassermenge aus dem Gewässer entnehmen.
Die Allgemeinverfügung gilt nicht für Wasserentnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper, da diese in der Zuständigkeit der Bezirksregierung liegen.
Bereits in den vergangenen „Trockenjahren“ mit wenig Niederschlägen in den Sommermonaten konnte der Effekt beobachtet werden, dass die Bäche, Flüsse oder Seen im Rheinisch-Bergischen Kreis nur sehr wenig Wasser führen. Das hat sich im Lauf der Zeit deutlich verstärkt. Selbst feuchte Wintermonate – wie zuletzt im März dieses Jahres – reichen nicht aus, um dieses Defizit dauerhaft zu beseitigen. Eine deutliche Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Selbst wenn es kurzfristig etwas regnet oder auch vereinzelte stärkere Niederschläge niedergehen, steigen zwar die Gewässerpegel möglicherweise kurz an, aber eine langfristige und dauerhafte Verbesserung der Situation ist dadurch nicht zu erwarten. Aus diesem Grund müssen die Gewässer geschützt und dürfen nicht durch zusätzliche Wasserentnahmen belastet werden. Denn die außerordentliche Trockenheit beeinflusst den Zustand der Gewässer zunehmend negativ und hat Folgen für die Natur.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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