Reitkennzeichen für 2018 nicht vergessen
Wer ohne unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld
Rheinisch-Bergischer Kreis - (vsch). Zum 1. Januar 2018 hat sich die Gesetzeslage in NRW zum
Reiten im Wald geändert. Bislang war Reiten im Wald nur auf
ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Jetzt sollen Pferd und Reiter auf
allen befahrbaren Wirtschaftswegen willkommen sein.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis wird dennoch an der altbewährten
Sonderregelung festgehalten. Darauf haben sich die Untere
Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises in Abstimmung mit
dem Pferdesportverband Rheinland (PSVR), den Waldbesitzern und der
Vereinigung Freizeitreiter und -fahrer sowie dem Landesbetrieb Wald
und Holz geeinigt.
In Bergisch Gladbach, Leichlingen und Odenthal wurde das Reitangebot
im Wald trotzdem um einige wenige Wege erweitert. Insgesamt umfasst
das Reitwegenetz im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Länge von 300
Kilometern. In Abstimmung mit den Reiterverbänden prüft die
Verwaltung derzeit, ob zusätzliche Erweiterungen im Kreis möglich
sind.
Für Ausritte auf Waldwegen benötigen Reiterinnen und Reiter eine
Erlaubnis in Form eines Reitkennzeichens. Dieses muss jährlich
erneuert werden. Zu Beginn des Jahres ist ein neues Kennzeichen bei
der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
erhältlich.
Der Preis für die Reitkennzeichen liegt bei 30,19 Euro. Für
Neuanträge werden 39,38 Euro fällig. Gewerbliche Pferdehalterinnen
und Pferdehalter bezahlen bei einer Neuanmeldung 89,38 Euro und für
eine Verlängerung 80,19 Euro.
Wer ohne gültiges Reitkennzeichen unterwegs ist, riskiert ein
Bußgeld. Die gesamten Einnahmen werden für die Instandhaltung der
Reitwege im Rheinisch-Bergischen Kreis genutzt und kommen so zu 100
Prozent Ross und Reiter zu Gute.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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