Insektenschutz
Zu viel „Beifang“ in den Bremsenfallen
Rheinisch-Bergischer Kreis - (red) Bienen, Schmetterlinge und Co. schützen: Einsatz von
Bremsenfallen sind weitgehend verboten.
Seit einiger Zeit sind Bremsenfallen vorwiegend auf Pferdeweiden im
Einsatz. Sie sollen dazu beitragen, die Tiere vor den lästigen
Bremsen zu schützen. Eine Bremsenfalle besteht aus einem schwarzen
Ball, einem Netz als Leitvorrichtung und einer Auffangvorrichtung. Der
Ball ähnelt dem Hinterteil eines Pferdes. Bei Erwärmung, so die
Theorie, soll er Bremsen anlocken und in ein Auffanggefäß leiten.
Ein Entkommen hieraus ist für die gefangenen Insekten unmöglich.
Studien aus Ostwestfalen-Lippe, die 2020 veröffentlicht wurden, geben
Aufschluss über die gefangenen Insektenarten. Der Anteil der Bremsen
lag bei nur vier Prozent. Neben Fliegenarten gingen zahlreiche
Schmetterlinge und Wildbienen in die Fallen. Daher hat das
Umweltministerium jetzt – abgesehen von wenigen Ausnahmen – deren
Einsatz in NRW verboten.
„Wenn der Fang von Bremsen eher die Ausnahme als die Regel ist, dann
ergeben diese Fallen einfach keinen Sinn“, sind sich der Leiter der
Unteren Naturschutzbehörde, Bernhard Fleischer, und Kreisveterinär
Thomas Mönig einig. „Wir wissen, dass sowohl die Artenvielfalt als
auch die reine Anzahl im Insektenreich rückläufig sind, daher
müssen wir alles unterlassen, was Bienen, Schmetterlingen und Co.
schadet.“
Zum Schutz der heimischen Insektenfauna dürfen Bremsenfallen laut
Umweltministerium NRW nicht in einem Naturschutzgebiet oder einem
gesetzlich geschützten Biotop aufgestellt werden. Dazu zählen auch
FFH-Gebiete, das sind Schutzgebiete, die dem Erhalt von Pflanzen
(Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen. Auch
außerhalb dieser Gebiete dürfen die Fallen grundsätzlich nicht
aufgestellt werden. Der Einsatz ist dort lediglich während der
Hauptflugzeit der Bremsen im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. September
eines Jahres ausnahmsweise zulässig. Ziel dieser Regelung ist, den
Beifang von anderen Insekten möglichst gering zu halten.
Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet alle pferdehaltenden Betriebe um
Beachtung dieser Vorgaben zum Schutz der Insektenwelt. Für Fragen
stehen das Veterinäramt und die Untere Naturschutzbehörde
telefonisch unter (0 22 02) 13 28 15 zur Verfügung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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