Erste Hilfe im Notfall rettet Leben
Eigenschutz hat höchste Priorität

Verkehrsunfälle ereignen sich täglich. Wer in die Situation kommt, einen Unfall direkt mitzuerleben, ist verpflichtet zu helfen. Foto: Engin_Akyurt/pixabay.com/mid/ak-o
  • Verkehrsunfälle ereignen sich täglich. Wer in die Situation kommt, einen Unfall direkt mitzuerleben, ist verpflichtet zu helfen. Foto: Engin_Akyurt/pixabay.com/mid/ak-o
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(mid/ak-o). Verkehrsunfälle ereignen sich täglich. Wer in die Situation kommt, einen Unfall direkt mitzuerleben, ist verpflichtet zu helfen. Jede Sekunde kann entscheidend sein. Wer versucht Verletzten zu helfen, macht alles richtig. Wer hilft, muss auch bei Fehlern keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
1. Ruhe bewahren und Überblick verschaffen
Bestmöglich helfen kann nur, wer sich nach einem Unfall zunächst einen Überblick über die Situation verschafft. Wichtig dabei: Das eigene Fahrzeug muss sicher – mit eingeschalteter Warnblinkanlage und auf dem Seitenstreifen oder, falls dieser nicht vorhanden ist, möglichst weit rechts am Straßenrand – abgestellt werden. Der Eigenschutz hat höchste Priorität, somit ist das Tragen einer Warnweste Pflicht. Muss die Straße betreten werden, ist höchste Vorsicht gefragt: Der Verkehr sollte im Blick behalten werden.
2. Unfallstelle absichern
Noch bevor der Notruf abgesetzt wird oder man sich um Verletzte kümmert, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Indem das Warndreieck gut sichtbar aufgestellt wird, können weitere Unfälle verhindert werden.
3. Notruf absetzen
Nachdem die Unfallstelle abgesichert ist, gilt es, entweder mit dem Smartphone die 112 zu wählen oder eine Notrufsäule auf der Autobahn zu nutzen, um den Unfall zu melden und Hilfe anzufordern. Viele moderne Autos besitzen das automatische Notrufsystem „E-Call“ – auch darüber kann der Notruf abgesetzt werden.
4. Unterstützung holen
Wer zu diesem Zeitpunkt noch allein an der Unfallstelle ist, sollte sich nun, je nach Notwendigkeit, durch Winken und Gesten bemerkbar machen, um andere Verkehrsteilnehmende zum Helfen aufzufordern.
5. Verletzten helfen
Im nächsten Schritt gilt es, die Verletzten zu betreuen, bis die Rettungskräfte eintreffen. Je nach Verletzungen der Unfallopfer sollten beispielsweise blutende Wunden versorgt und Verletzte bei Bewusstsein beruhigt werden. Bei bewusstlosen Personen muss die Atmung überprüft werden. Wer atmet, sollte in die stabile Seitenlage gebracht werden. Ist keine Atmung festzustellen oder ist sie unregelmäßig, sollten Herzdruckmassage und Beatmung erfolgen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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