Lebensretter noch einsatzbereit?
Rauchmelder-Austausch alle zehn Jahre

Das empfohlene Austauschdatum ist auf jedem Rauchmelder vermerkt – bei diesem Modell von Ei Electronics gut sichtbar an der Seite des Gerätes. Bei anderen Meldern kann es erforderlich sein, sie von der Montageplatte zu entfernen. Foto: Ei Electronics/akz-o
  • Das empfohlene Austauschdatum ist auf jedem Rauchmelder vermerkt – bei diesem Modell von Ei Electronics gut sichtbar an der Seite des Gerätes. Bei anderen Meldern kann es erforderlich sein, sie von der Montageplatte zu entfernen. Foto: Ei Electronics/akz-o
  • hochgeladen von Angelika Koenig

(akz-o). Rauchmelder retten Leben, das ist unbestritten. Im Falle eines Brandes warnen sie vor der Gefahr und ermöglichen eine rechtzeitige Flucht aus dem Gebäude. Doch die wenigsten wissen, dass die Geräte alle zehn Jahre ausgetauscht werden sollten. Nur so ist sichergestellt, dass sie bei gefährlichem Brandrauch auch wirklich Alarm auslösen.
Wie sinnvoll die Installation von Rauchmeldern ist, zeigte die Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren vor Kurzem anhand der Entwicklung von Brandschutz-Ausstattung und Todesfällen auf. Während Anfang der 90er Jahre kaum Rauchmelder in Wohngebäuden vorhanden waren, erfolgte bis 2022 eine nahezu flächendeckende Ausstattung. Im gleichen Zeitraum gingen die Todesfälle durch Rauch, Feuer und Flammen laut Daten des Statistischen Bundesamtes um 59 Prozent zurück.
Damit dieser positive Effekt anhält, ist es jedoch unerlässlich, die vorhandenen Rauchmelder alle zehn Jahre auszutauschen. „Wie bei allen elektronischen Geräten ist die Lebensdauer von Rauchmeldern begrenzt. Korrosionsprozesse sowie Ablagerungen von Staub und Schmutz sind unvermeidbar und erhöhen nicht zuletzt das Risiko von Fehlalarmen“, so die Experten des führenden Herstellers Ei Electronics. Auch die geltende DIN-Norm empfiehlt einen Wechsel nach zehn Jahren. Daher ist es unabdingbar, das Austauschdatum einzuhalten. Dieses ist auf jedem Gerät vermerkt – meistens in Form eines Aufklebers.
Als Orientierung für den Zeitpunkt des Austausches kann die Einführung der Rauchmelderpflicht im jeweiligen Bundesland dienen. In Baden-Württemberg und Hessen etwa sind Rauchmelder für Bestandsbauten seit Ende 2014 vorgeschrieben. Hier wird folglich in vielen Wohngebäuden ein zeitnaher Austausch notwendig sein. In einigen Bundesländern mussten Rauchmelder in Bestandsbauten schon früher installiert werden, so dass der Austausch bereits erfolgt sein sollte. Wer sich genauer informieren möchte, findet unter www.rauchmelder-sind-pflicht.de die entsprechenden Informationen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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