Mit Bauträger zur Immobilie
Stress beim Erwerb von Wohneigentum verhindern
(djd). Vom Leben in den eigenen vier Wänden träumt die Mehrzahl der Deutschen. Wer ein Haus oder eine Wohnung sucht, kann sich dafür zum Beispiel an einen Bauträger wenden. Dies sind Unternehmen, die Bauprojekte mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern entwickeln, finanzieren und leiten. Für viele Menschen ist dieser Ansatz verlockend, da sie sich nicht um den gesamten Bauprozess kümmern müssen, sondern am Ende in eine fertiggestellte Immobilie einziehen. "Dennoch gibt es auch beim Bauträger einiges abzuwägen und zu kontrollieren, damit der Käufer am Ende das erhält, was er erwartet und vertraglich vereinbart hat", sagt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).
Bequem und mit weniger Eigenverantwortung zur eigenen Immobilie
Ein großer Vorteil bei der Zusammenarbeit mit einem Bauträger ist die Bequemlichkeit. Der Hausbesitzer in spe muss sich nicht um Grundstückssuche, Planung und Bau des Projekts kümmern. Ein weiterer Pluspunkt ist die finanzielle Sicherheit. In der Regel wird der Verkaufspreis der Immobilie vor Baubeginn festgelegt und es gibt klare Zahlungspläne. Da der Erwerber jedoch erst gegen Ende der Bauphase zum Eigentümer wird, ist er bei einer Insolvenz des Bauträgers nach aktueller Rechtslage nur schlecht geschützt. Es lohnt sich daher, das Unternehmen vor Vertragsschluss genau unter die Lupe zu nehmen, zum Beispiel über eine Wirtschaftsauskunft, und den Vertrag prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Informationen und ein Adressverzeichnis mit unabhängigen Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten. Zu bedenken ist auch, dass der Kunde beim Bauträger nur bedingt Einfluss auf die Raumgestaltung und die Ausstattung des Hauses oder der Wohnung hat.
Vertrauen ist gut, Vor-Ort-Kontrolle ist besser
Im Verlauf eines Bauprozesses kann es wie bei jedem Bauprojekt zu Mängeln oder zu Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Ausgestaltungen der Immobilie kommen. Um diese frühzeitig entdecken und Nachbesserungen einfordern zu können, empfiehlt sich eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Hierbei besucht ein unabhängiger Sachverständiger die Baustelle mehrmals zu definierten Zeitpunkten und kontrolliert die mängelfreie und vertragsgerechte Bauausführung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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