Verkehrssicherheitspflicht für Bäume
Mit Schalltomografie den Baumzustand ermitteln

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Ruppichteroth. Bäume bereichern unser Leben, unsere Umgebung und unseren Alltag. Es geht aber auch eine bestimmte Gefahr einher, wenn Bäume neben Wohnhäusern stehen oder entlang von Straßen. Zunehmende Stürme bringen mechanische Belastungen mit sich und führen dazu, dass Äste abbrechen und herunterstürzen oder gar der ganze Baum aus der Wurzel gerissen wird und umstürzt. So ist jeder Baumbesitzer für eine ausreichende Verkehrssicherheit verantwortlich und hat dementsprechend Begutachtungen oder Untersuchungen an seinen Bäumen vorzunehmen, diese, bei negativen Ergebnissen, unmittelbar abzustellen.

Um solche Missstände zu ermitteln gibt es Fachfirmen, konkret in der Region befasst sich zum Beispiel die „Baumpflege Rhein Ruhr“ aus Sankt Augustin mit diesen Untersuchungen und Gutachten. Das Extra-Blatt hatte jetzt die Möglichkeit, an der Burg Herrnstein einer solchen Messung beizuwohnen.

Im Einfahrtbereich von der Brölstraße zur Burg steht eine 140 Jahre alte Ulme als Solitärbaum. Dieser Baum wurde jetzt aktuell untersucht mit der Methode der Schalltomografie. Hierzu wurden zwei Kränze mit Messsensoren auf dem Umfang des Baumes angelegt, in diesem Fall zwölf Sensoren. Ein erster Messkranz in Höhe von 50 ein zweiter in Höhe von 100 Zentimetern. In diese Messkränze wurden kleine Nägel wenige Millimeter in den äußeren Stamm geschlagen. Auf jeden Nagel, quasi jede Messstelle, wird einige Male leicht geklopft. Der eingebrachte Schallimpuls wird dabei von Sensoren an den übrigen Nägeln empfangen. Aus dem so gewonnenen dichten Netz von Schalllaufzeiten errechnet ein Programm, in das auch die Geometrie des Baumes eingegeben wurde, ein Querschnittsbild, das eine Abbildung des Holzzustandes in der Tomografieebene zeigt. Erwähnte Ulme am Eingang zu Burg Herrnstein zeigte im Messergebnis auf 50 Zentimetern Höhe eine leichte Minderung und auf Messhöhe 100 Zentimetern eine Minderung von vier bis zehn Prozent, die nicht weiter bewertet werden muss, quasi ein O.k. für diesen Baum ausweist.

Bleibt abschließend nochmals festzuhalten: Die Verkehrssicherheitspflicht für Bäume im öffentlichen aber auch im privaten Bereich fordert eine regelmäßige Kontrolle, am besten durch einen Fachmann. Zum Prüfobjekt „Ulme“ sollte noch erwähnt werden, dass diese einzigartig im Rhein-Sieg-Kreis ist und urkundlich nachgewiesen vor 140 Jahren vom Urgroßvater des jetzigen Graf Maximilian von Nesselrode gepflanzt wurde.

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Wolfgang Steimel aus Ruppichteroth

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