Maestro wird eingestellt
Wie komme ich im Urlaub an mein Geld?
Region. Das ist eine Entscheidung, von der in der Bundesrepublik Millionen von Bankkunden betroffen sind, und nicht wenige davon haben bislang überhaupt nichts davon gewusst: Ab 1. Juli werden keine neuen Giro Karten mit dem Bezahlsystem „Maestro“ mehr ausgegeben, das börsennotierte New Yorker Unternehmen „Mastercard“ stellt die „Maestro“ Funktion ein.
„Co-Badge“
Hierbei handelt es sich um die Funktion, im Ausland mit seiner Giro-Karte Geld abheben zu können, oder das Abendessen bei Sonnenuntergang am Meer bargeldlos mit der Karte bezahlen zu können. Die wenigstens wussten, dass überhaupt des „Maestro“ – oder eines anderen Systems – bedarf, um das zu können. Dieses Nebeneinander zweier Funktionen auf einer Karte nennt man übrigens „Co-Badge“.
Gültigkeit bis Ablaufdatum
Um es direkt vorweg zu nehmen, niemand muss sich Sorgen machen, dass der Auslands-Urlaub ins finanzielle Wasser fällt, wie Rita Markus-Schmitz vom Regionalvorstand Rhein-Erft der Kreissparkasse Köln erläutert: „Das Wichtigste vorneweg: Unsere Kundinnen und Kunden werden ihre bestehenden Karten bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums weiterhin wie gewohnt nutzen können – zum Geldabheben wie auch zum Bezahlen im In- und Ausland. Sie bekommen dann rechtzeitig und automatisch eine neue Karte zugeschickt und brauchen insofern nichts zu unternehmen“.
Und was für die Kunden der Kreissparkasse Köln (KSK) gilt, gilt auch für Karteninhaber anderer Bankinstitute. Ist also eine Karte zum Beispiel noch bis 2027 gültig, kann man auch so lange damit im Ausland Geld abheben oder im Geschäft bezahlen.
Neue System
Damit die Funktion aber auch bei Karten erhalten bleibt, die nach dem 1. Juli ausgegeben werden, hat zum Beispiel die Kreissparkasse Köln alle neuen Karten seit dem 19. Juni mit einem anderen „Co-Badge“ versehen: dem „Debit Mastercard“.
Andere Banken haben ebenfalls auf ein neues System umgestellt oder nutzen das vorhandene System „V Pay“ – und hier gibt es vorerst keine Änderung, heißt es seitens des Anbieters „Visa“ - die Funktion steht weiter zur Verfügung.
„Maestro“ nicht mehr zeitgemäß?
Aber warum wird das augenscheinlich doch funktionierende System abgeschafft? Wie die Verbraucherzentrale sagt, habe Mastercard selbst erklärt, dass die Maestro-Funktion nicht mehr zeitgemäß sei, weil sie nicht umfassend für den Online-Handel ausgelegt sei. Eine Vermutung ist aber auch, da zum Beispiel gerade in Deutschland die Girocard ein Standardzahlungsmittel ist, das Mastercard mehr am Online-Umsatz mitverdienen wolle: Denn würde künftig bei der Zahlung statt des Lastschriftverfahrens häufiger eine Kredit- oder Debitkarte des Unternehmens verwendet, würden mehr Beiträge der Online-Shops an das Unternehmen fließen – bei gleichzeitiger Erhöhung der der Kredit- sowie Debitkarten auf dem deutschen Markt.
Immer noch Bedarf für zusätzliche Kreditkarte?
So kann man beispielsweise die neue Karte der Kreissparkasse Köln – diese ist mit einer 16-stelligen Kartennummer ausgestattet - für Einkäufe im Netz einsetzen. Also braucht man keine Kreditkarte mehr? Doch, sagt Rita Markus-Schmitz, denn trotz der Umstellung gäbe es auch weiter Bedarf für die klassische Kreditkarte – alleine wegen des Kreditrahmens aufgrund der monatlichen Abrechnung oder der weltweiten Akzeptanz von Hotels und Mietwagenreservierungen. Oder auch weil Gold-Karten inkludierte Versicherungsleistungen haben. Deshalb empfiehlt sie die Kreditkarte vor allem Reisenden als zusätzliches Zahlungsmittel.
Diese Karten gibt es
Die Karten, die Verbrauchern angeboten werden, unterscheiden sich äußerlich kaum, haben aber verschiedene Leistungsumfänge, und sind auch in den Kosten variabel.
Die „Girocard“ wird ausschließlich in Deutschland verwendet. Damit kann man am Automaten Geld abheben oder im Geschäft bezahlen. Im Ausland kann sie nur verwendet werden, wenn sie die „Maestro, „V Pay“ oder nun alternativ die „Debit Mastercard“ Funktion haben.
Die „Debitkarte“ bucht direkt – wie bei der „Girocard“ vom Konto ab, wird aber in der Bundesrepublik noch nicht an alles Kassenterminals akzeptiert, aber kann im Ausland in der Regel verwendet werden.
Bei der „Revolving Kreditkarte“ hat man ein mit der Bank abgestimmtes Kreditlimit zur Verfügung. Alle innerhalb eines Zeitraums (üblicherweise ein Monat) getätigten Umsätze werden gesammelt und als Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Dieser wiederum kann in Ratenzurückgezahlt werden. Für den nicht beglichenen Rechnungsbetrag werden Zinsen fällig.
Die „Charge Kreditkarte“ ist der klassischen Kreditkarten sehr ähnlich. Hier wird ein monatlicher Kreditrahmen gewährt über den man frei verfügen kann - abgelöst vom tatsächlichen Guthaben auf dem mit der Karte verbundenen Abrechnungskonto. Absolut getätigte Umsätze werden meist monatlich von einem sogenannten Referenzkonto eingezogen. Der größte Unterschied zu klassischen Kreditkarten besteht darin, dass der monatlich gewährte Kreditrahmen immer vollständig und nicht in Raten zurückgezahlt wird. Außerdem können die geschuldeten Umsätze bei klassischen Kreditkarten oft nur per Rechnungsausgleich und nicht per Lastschrift beglichen werden. Üblicherweise können klassische Kreditkarten nur ohne angebundenes Girokonto beantragt werden, bei Charge Kreditkarten gibt es hingegen Modelle mit und ohne Girokonto des jeweiligen Anbieters.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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