Ehrenamtliche Richter gesucht
Stadt Rösrath ruft Bürgerinnen und Bürger auf

Rösrath - (vsch). Für die Wahlperiode vom 1. April 2020 bis 31. März
2025 sucht die Stadt Rösrath interessierte Bürgerinnen und Bürger
für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin/zum ehrenamtlichen Richter
für das Verwaltungsgericht Köln.

Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei
der Urteilsfindung mit und haben dabei die gleichen Rechte wie
Berufsrichter. Ehrenamtliche Richterin beziehungsweise ehrenamtlicher
Richter kann jeder deutsche Staatsbürger ab dem 25. Lebensjahr
werden, der seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat.

Gegen die Berufung zum ehrenamtlichen Richter können berufliche
Gründe sprechen. So sollten Beamte und Angestellte im öffentlichen
Dienst, Richter, Rechtsanwälte, Notare, Berufs- und Zeitsoldaten
sowie Mitglieder der Landes- und Bundesregierung und des europäischen
Parlaments von einer Bewerbung absehen.

Zu den persönlichen Ausschlussgründen gehören die fehlende
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Vermögensverfall und
die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten.

Spezielles Fachwissen ist für das Amt eines ehrenamtlichen Richters
nicht erforderlich. Gefragt sind Lebenserfahrung, Interesse an
rechtlichen Fragestellungen und soziales Verständnis.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zur
Berufung zur ehrenamtlichen Richterin /zum ehrenamtlichen Richter
erfüllen, können sich ab sofort bis zum 5. Januar 2019 um die
Aufnahme in die Vorschlagsliste schriftlich bewerben.

Bewerbungsunterlagen bitte an die Stadt Rösrath, Fachbereich 3,
Wahlbüro, Hauptstraße 229, Rösrath senden.
Weitere
Informationen sind hier zu finden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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