Starkregen und Überflutungen in Rösrath
StadtWerke Rösrath ziehen Unwetterbilanz

Hofferhofer Straße | Foto: Stadt Rösrath
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Rösrath - Knapp 60 Liter Regen pro Quadratmeter in nur einer Stunde – das, was
in der Nacht von Samstag auf Sonntag am vergangenen Wochenende in
Teilen Rösraths niederging, kann zu Recht als Jahrhundertregen
bezeichnet werden.

Während die meisten Rösrather kaum etwas von dem Unwetter bemerkt
haben, waren die Auswirkungen des Starkregens in Hoffnungsthal und im
unteren Teil des Sommerbergs erheblich. Weil durch Treibgut
Rechenanlagen verstopften, schwollen die Bäche entlang der Bleifelder
Straße und des Sommerbergs an. Die Wassermassen ergossen sich auf
Grundstücke, in Keller und auf Straßen.

Besonders schwer getroffen wurden der Hover Weg und die Hofferhofer
Straße. Beide Straßen sind aktuell teilweise gesperrt, da sie
aufgrund von Unterspülungen nicht mehr befahrbar sind. Auch die
Gartenstraße, die Rotdornallee, der Parkplatz am Sportplatz
Bergsegen, die Sommerberger Straße bis zur Einmündung in die
Hauptstraße sowie der Kirschheider Broich standen unter Wasser.

„Unsere Bereitschaft war mit teilweise bis zu 15 Mitarbeitern,
einem Bagger, einem Radlader, mehreren Transportern und einer
Kehrmaschine auch am Sonntag noch im Dauereinsatz, um die Folgen der
Überschwemmungen zu beseitigen“,
zieht Ralph Hausmann, Vorstand
der StadtWerke, Bilanz. „Schlamm und Geröll wurde von den
Straßen entfernt, die unterspülten Straßenabschnitte mussten
umgehend gesperrt werden. Außerdem haben die Kollegen den
Aggerverband dabei unterstützt, die verstopften Bachabflüsse zu
reinigen und von Unrat zu befreien.“

Wegen des Radrennens „Rund um Köln“ musste einige Straßen
außerdem noch vor dem Startschuss gereinigt werden, um einen
reibungslosen Ablauf des Rennens zu ermöglichen.

Auch die StadtWerke blieben vom Unwetter nicht gänzlich verschont. So
wurde der untere Teil des Freibades Hoffnungsthal ebenfalls
überschwemmt. Der Kleinkindbereich, das Volleyballfeld und die direkt
anschließenden Liegewiesen sind deshalb bis auf Weiteres nicht
nutzbar und müssen vorläufig abgesperrt werden. Das Nichtschwimmer-
und das Schwimmerbecken sowie die oberen Liegewiesen sind zugänglich.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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