Neuer Pressesprecher
Empörung, Zufriedenheit und Gelassenheit
Sankt Augustin. Benedikt Bungarten wird am 1. Oktober seinen Dienst als neuer Pressesprecher im Rathaus antreten. Zu seinen Aufgaben gehört in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister insbesondere die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung, so beispielsweise Presseauskünfte erteilen und Pressetermine vorbereiten, sowie die Unterstützung der Arbeit des Verwaltungsvorstands.
Bungarten hat nach seinem Abitur am Albert-Einstein-Gymnasium Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bonn studiert und mit einem Bachelor in Law and Economics erfolgreich abgeschlossen. Als persönlicher Referent des Bürgermeisters in Wachtberg hat er Verwaltungserfahrung in einer Kommunalverwaltung gesammelt. Zudem war Bungarten in verschiedenen haupt- und ehrenamtlichen Funktionen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig und hat auch auf diesem Feld eine breite Expertise erworben.
Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf betont: „Mit Herrn Bungarten gewinnt die Stadt Sankt Augustin einen fachlich versierten und vielseitigen Mitarbeiter. Verlässliche Informationen und professionelle Kommunikation ist für die Arbeit einer Stadtverwaltung von entscheidender Bedeutung. Ich bin davon überzeugt, dass Herr Bungarten diese Aufgabe ausgezeichnet meistern wird“.
Heftige Kritik von anderen Parteien
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Sankt Augustiner Stadtrat lehnen die Entscheidungen von Leitterstorf zur Besetzung der städtischen Pressestelle und zur Verwaltungsorganisation ab und vermuten zudem eine Rechtswidrigkeit. Die Fraktionsvorsitzenden Marc Knülle (SPD), Martin Metz (Grüne) und Stefanie Jung (FDP) sind sich einig: „Die Besetzung einer Verwaltungsstelle ohne öffentliche Ausschreibung innerhalb von wenigen Tagen allein ist schon ungewöhnlich. Dass davon ein Parteifreund des Bürgermeisters profitiert, der seinen Wahlkampf managte und aktuell im Stadtrat sitzt, hat mehr als nur ein Geschmäckle. Wir hatten den Bürgermeister vorab intern gewarnt, so vorzugehen, aber er ignoriert diese Warnungen. Politisch ist die bevorzugte Vergabe von Verwaltungsposten an Parteifreunde absolut nicht in Ordnung. Wir glauben zudem, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist, und werden es juristisch überprüfen lassen, zunächst, indem die Kommunalaufsicht eingeschaltet wird“. Vermutlich als Reaktion auf die verwaltungsinterne Diskussion und Kritik verfügte der Bürgermeister dann, dass - entgegen eines Ratsbeschlusses - er persönlich Vorgesetzter für den Personalbereich werde. Diese Vorgehensweise wurde mit der Politik nie besprochen, heißt es aus den drei Fraktionen. „Im November 2020 hat der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Aufgabenbereiche der Dezernate per Beschluss festgelegt. Der Bürgermeister handelt nun gegen den Ratsbeschluss. Sachliche Gründe dafür sind nicht ersichtlich. Es kann sich nur um eine ,Strafaktion‘ handeln, weil Verwaltungsstellen das beabsichtigte Vorgehen des Bürgermeisters als rechtswidrig bewertet hatten. Klar ist auch hier: So führt man keine Stadtverwaltung. Auch diese Entscheidung werden wir rechtlich prüfen lassen, ja rechtlich prüfen lassen müssen“, so Knülle, Metz und Jung.
CDU sieht keinen Grund zur Beanstandung der Vorgehensweise
„Mit der Einstellung von Herrn Bungarten hat der Bürgermeister eine hervorragende Entscheidung getroffen. Bei der Stelle des Pressesprechers handelt es sich um eine herausgehobene und verantwortungsvolle Position, die eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister erfordert. Dafür bringt Herr Bungarten ideale Voraussetzungen mit“, kommentiert der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU-Fraktion Sascha Lienesch. „Auch wenn ich Herrn Bungarten als Ratskollegen sehr schätze und sein Ausscheiden aus der Fraktion sehr bedaure, freue ich mich über seine berufliche Entwicklung und dass er künftig in neuer Funktion für die Stadt tätig sein wird. Dafür wünsche ich ihm im Namen der CDU-Fraktion viel Glück und Erfolg".
Weiter heißt es in der Pressmitteilung der CDU: Bei dem Stellenbesetzungsverfahren handelt es sich, entgegen anderslautenden Darstellungen, um einen ganz normalen Vorgang. Die Stelle wird vakant, da sich die bisherige Stelleninhaberin auf eigenen Wunsch beruflich verändern möchte und sich innerhalb der Verwaltung erfolgreich auf eine andere Stelle beworben hat. Auf eine in der Verwaltung veröffentlichte Stellenausschreibung als neuer Pressesprecher sind keine Bewerbungen eingegangen. Mit Zustimmung des Personalrates und unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten hat der Bürgermeister danach auf eine Initiativbewerbung von Bungarten zurückgegriffen. Damit wurde das Verfahren ordnungsgemäß eingehalten. Es liegt ein externes Rechtsgutachten vor, das die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ohne weitere Ausschreibung bestätigt. Davon konnte sich die CDU-Fraktion im Rahmen einer vorsorglich beantragten Akteneinsicht selbst überzeugen. Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gibt es keine Pflicht zur Stellenausschreibung. Auch bislang wurde die Stelle des Pressesprechers der Stadt noch nie extern ausgeschrieben, da es neben der fachlichen Eignung auf eine besonders vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister ankommt. So steht auch in der Gemeindeordnung, dass die Besetzung einer solchen Stelle nicht durch den Rat erfolgt, sondern in der Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters liegt.
Bungarten hat sich im Rahmen seines erfolgreich abgeschlossenen Studiums in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und der Tätigkeit in einer anderen Kommunalverwaltung eine vielfältige fachliche Expertise erworben. Außerdem hat er in verschiedenen Funktionen und Tätigkeiten viel Erfahrung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesammelt. Seit 2016 ist Bungarten als sachkundiger Bürger für die CDU-Fraktion kommunalpolitisch aktiv, seit der Kommunalwahl 2020 auch als Ratsmitglied und Pressesprecher der Fraktion. Da sich eine Tätigkeit in der Stadtverwaltung und eine Ratsmitgliedschaft aus rechtlichen Gründen ausschließen, wird Bungarten spätestens zum 30. September aus dem Stadtrat ausscheiden.
Auch die Änderung der Dezernatsverteilung begrüßt die CDU. Mit Datum vom 13.07.2022 hat der Bürgermeister in einer Organisationsverfügung den Fachbereich 0 (Personal und Organisation) aus dem Dezernat III in sein eigenes Dezernat eingegliedert. In vielen politischen Debatten in Rat und Ausschüssen stand in vergangenen Wochen und Monaten die Personalsituation im Rathaus im Vordergrund. Bei der verzögerten Erstellung von KiTa-Beitragsbescheiden, in der Stadtkasse, im technischen Bereich und zuletzt beim Bürgerservice ging es um vakante Stellen und fehlendes Personal. Durch den demografischen Wandel, der auch dazu führt, dass in der nächsten Zeit viele Rathausmitarbeitende in den Ruhestand gehen werden, wird diese Situation perspektivisch sogar noch prekärer. „Mit seiner Entscheidung zeigt Bürgermeister Max Leitterstorf, dass er um die enorme Bedeutung dieses Themas für die gesamte Verwaltung weiß und es zur Chefsache macht“, so René Puffe, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Es geht bei der Entscheidung nicht um eine Entmachtung eines Beigeordneten, sondern darum, den für die Gesamtverwaltung wichtigen Themen Personal und Organisation einen noch höheren Stellenwert zu geben“. Bei der konstituierenden Ratssitzung im November 2020 hatte die neue Ratsmehrheit den bis dahin dem Dezernat des Bürgermeisters zugeordneten Fachbereich Personal dem Dezernat III zugeordnet. Bereits damals hat der Bürgermeister diese Änderung der Verwaltungsstruktur kritisiert und nur zähneknirschend sein notwendiges Einvernehmen erteilt, um einen langen Rechtsstreit zum Wohle der Stadt zu vermeiden. Auch die CDU-Fraktion hatte diese Entscheidung scharf verurteilt. Der Kritik hatte sich seinerzeit zudem der Personalrat der Stadtverwaltung angeschlossen. An der Rechtmäßigkeit der Maßnahme des Bürgermeisters können keine Zweifel bestehen. In jüngster Vergangenheit hat das auch für Sankt Augustin zuständige Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der Bürgermeister sich unabhängig von einer Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten jederzeit einzelne Aufgaben vorbehalten und an sich ziehen kann (VG Köln, 05.05.2020, 4K 6828/19).
Krach im Rathaus – Muss das sein?
Die Aufregung in der Ampel-Koalition im Sankt Augustiner Rat über zwei Entscheidungen des Bürgermeisters betrachtet die Fraktion Aufbruch! gelassen. Fraktions-Chef Wolfgang Köhler kommentiert: „Warten wir doch in Ruhe ab, was die von der Ampel angekündigte rechtliche Überprüfung der zwei von ihr heftig angegriffenen Entscheidungen des Bürgermeisters erbringt. Vielleicht kommt ja am Ende heraus, dass wer die lauteste Meinung vertritt, manchmal nicht die leiseste Ahnung hat (oder Schiss vor der Qualifikation des Neuen)". Bei all dem Hickhack und den gegenseitigen Vorwürfen stellt sich für Köhler und den Aufbruch! die Frage, ob es für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt schädlich ist, dass der neue Pressesprecher derselben Partei angehört wie sein Chef oder ob ist es schädlich, dass er Jurist ist?
Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Aufbruch!: "Wo gibt’s denn sowas? Dass der Erste Beigeordnete einen Rechtsanwalt gegen seinen Bürgermeister in Stellung bringt, um eine rechtliche Bewertung der Maßnahmen des Bürgermeisters in Auftrag zu geben! Sicher, dem Beamten Dogan steht das im Beamtenrecht verankerte „Remonstrationsrecht“ zu Gebote. Das bedeutet, dass er den Bürgermeister unter Berufung darauf auffordern kann, seine Entscheidungen noch einmal zu überprüfen, um ggf. zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Aber wie tief muss die Kluft zwischen dem Ersten Beigeordneten Dogan (samt dem ihm huldigenden Teil der Verwaltung) und dem Bürgermeister sein, dass er auf die Überprüfung durch die Kommunalaufsicht zunächst verzichtet und gleich einen Anwalt in Stellung bringt? Liegt Dogans Verzicht auf die Kommunalaufsicht daran, dass er sich dort schon zweimal eine blutige Nase geholt hat? Zuletzt wegen seiner Überdehnung der Geschäftsordnung des Rates, die von der Kommunalaufsicht für falsch befunden worden war und die Dogan deshalb mit dem Ausdruck des Bedauerns korrigieren musste". Wolfgang Köhler: „Mein Rat im wohlverstandenen Interesse unserer Stadt: Die Ampel-Koalitionäre sollten bei sich selbst einmal Fieber messen und prüfen, ob sie sich nicht gerade am Nasenring durch die Manege ziehen lassen".
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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