Für mehr Mobilität
In Sankt Augustin stehen testweise 300 E-Leihroller zur Verfügung

Silvia Gontrum, Jasmin Bies, Rainer Gleß, Philipp Kukula und Carolin Trost (v.li.) von der Stadt Sankt Augustin testeten die neuen Scooter. | Foto: Gaebel
  • Silvia Gontrum, Jasmin Bies, Rainer Gleß, Philipp Kukula und Carolin Trost (v.li.) von der Stadt Sankt Augustin testeten die neuen Scooter.
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Sankt Augustin - Für alle Bürger ab 18 Jahre gibt es ein neues Fortbewegungsmittel im
Stadtgebiet: Den E-Leihroller. Zu diesem Zweck hat die Stadt eine
Kooperationsvereinbarung mit den Anbietern Tier und Lime für die
Dauer von einem Jahr (Ende 30.09.2022) abgeschlossen. Während des
Pilotprojekt-Zeitraums steht die Stadtverwaltung in engem Austausch
mit beiden Anbietern, um eventuell auftretende Probleme
schnellstmöglich beheben zu können. Es wurde vereinbart, dass der
Stadtrat alle drei Monate einen Lagebericht bekommt.

Insgesamt stehen im Stadtgebiet 300 Scooter zur Verfügung, die über
die dazugehörige App ausgeliehen werden können. „Wir erhoffen uns
durch das Angebot eine Bereicherung des Mobilitätsangebots für kurze
Wegstrecken“, so Rainer Gleß, Technischer Beigeordneter der Stadt
Sankt Augustin. Die Scooter sind dabei auch über Stadtgrenzen hinaus
nutzbar, wenn die Anbieter auch in dieser Stadt ein Leihangebot
machen. Dies ist zurzeit in der Umgebung für Troisdorf, Bonn und
Köln der Fall. Lösungen für Kritikpunkte, die in anderen Kommunen
aufgetreten sind, wurden in die Kooperationsvereinbarung aufgenommen.

Darüber hinaus wurden die vereinbarten Kriterien auch zur Bedingung
der Sondernutzungserlaubnis für die Leihroller gemacht. Es wurde
festgesetzt, dass nur Leihroller, die mit einem Wechselakku-System
ausgestattet sind, zur Verfügung gestellt werden dürfen. Hierdurch
wird sichergestellt, dass die Scooter durch den bloßen Austausch des
Akkus wieder fahrbereit sind. Eine Akkuladung hat eine Reichweite von
30 bis 35 Kilometer. Der Strom, mit dem die Akkus geladen werden, muss
ebenso wie der Strom für das eingesetzte E-Fahrzeug aus regenerativen
Quellen stammen. Schließlich wurden im Stadtgebiet sogenannte
Verbotszonen in der Nähe von Gewässern, in Parkanlagen und anderen
sensiblen Bereichen eingerichtet. Innerhalb dieser Verbotszonen ist es
nicht möglich, die Leihe des Scooters zu beenden. Für Probleme der
Nutzer oder anderweitige Anmerkungen wurde eine Servicehotline
eingerichtet, die rund um die Uhr erreichbar ist. Ziel des
einjährigen Pilotprojekts ist es, Erkenntnisse über die Akzeptanz in
der Bevölkerung sowie die Vorteile und Betriebsmöglichkeiten des
E-Leihroller-Systems zu gewinnen.

- Bianca Gaebel

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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