Fahrräder und Pedelecs leasen
Weiterer Beitrag für eine nachhaltige Mobilität

Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf (2.v.re.) und Technischer Beigeordneter Rainer Gleß (li.) bestaunen mit Torsten Müller und Silvia Gontrum ihre neuen Räder. | Foto: Stadt Sankt Augustin
  • Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf (2.v.re.) und Technischer Beigeordneter Rainer Gleß (li.) bestaunen mit Torsten Müller und Silvia Gontrum ihre neuen Räder.
  • Foto: Stadt Sankt Augustin

Sankt Augustin. Die Stadt Sankt Augustin ist mit über 800 Mitarbeitenden in der Verwaltung und den Nebenstellen eine große Arbeitgeberin. Um die Attraktivität als Arbeitgeberin weiter zu erhöhen und einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten, bietet die Stadt als weiteren Baustein des betrieblichen Mobilitätsmanagements ihren tarifbeschäftigten Mitarbeitenden nun ein Fahrradleasing an. „Es ist uns ein Anliegen, das Radfahren als Beitrag zur nachhaltigen Mobilität noch stärker in das Bewusstsein und den Alltag der Mitarbeitenden zu rücken und damit gleichzeitig durch mehr Bewegung im Alltag zu ihrer Gesundheit beizutragen“, sind Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf und der Technische Beigeordnete Rainer Gleß überzeugt.

In der Praxis sieht das Modell vor, dass die Stadt den Mitarbeitenden das von ihnen individuell ausgewählte Fahrrad oder Pedelec für die Dauer eines dreijährigen Leasingzeitraums überlässt. Die monatliche Nutzungsrate wird im Rahmen der Entgeltumwandlung vom monatlichen Gehalt der teilnehmenden Mitarbeitenden einbehalten und bietet neben der nachhaltigen Mobilität und der Gesundheitsförderung für die Mitarbeitenden auch steuerliche Vorteile. Seit dem Start des Fahrradleasings Ende letzten Jahres haben bereits 22 Mitarbeitende einen Leasingvertrag abgeschlossen, die ersten Räder wurden nun ausgeliefert. Neben rein mit Muskelkraft betriebenen Fahrrädern wie Citybikes, Rennrädern und Mountainbikes, können auch Pedelecs, E-Bikes, E-Mountainbikes und Lastenräder mit einer Unterstützung bis zu 25 km/h geleast werden. Bislang ist das Leasing nur für tariflich Beschäftigte möglich, da für die Beamten in Nordrhein-Westfalen derzeit noch keine gesetzlich festgelegte Möglichkeit besteht.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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