Günstig und umweltschonend
Zwei neue Fahrzeuge für den städtischen Bauhof
Sankt Augustin - Das Kommunalförderungsprogramm des Landes NRW ermöglicht dem
städtischen Bauhof die Anschaffung zweier neuer Fahrzeuge. So konnten
zwei alte Dieselfahrzeuge gegen umweltschonendere und modernere
Fahrzeuge ausgetauscht werden.
Die vielfältigen Aufgaben des städtisches Bauhofes bedürfen neben
qualifizierten Personals auch der Verfügbarkeit bedarfsgerechter
Fahrzeuge und Geräte. Regelmäßig erfolgt daher eine Überprüfung
des Fahrzeugbestandes im Hinblick auf die vorgesehene Nutzungsdauer
sowie der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität. In den vergangenen
Jahren hat der Aspekt der Umweltverträglichkeit als wichtiges
Kriterium eine immer stärkere Bedeutung erlangt. Dies wird bei der
Beschaffung neuer Fahrzeuge stets berücksichtigt. So konnten bereits
einige Dienstfahrzeuge durch Fahrzeuge mit Elektroantrieb ersetzt
werden. Nicht immer sind jedoch elektrobetriebene Alternativen für
Spezialfahrzeuge am Markt erhältlich oder der vorgesehene
Einsatzzweck lässt sich mit einem Elektrofahrzeug nicht
sicherstellen. Dies kann zum Beispiel auf Bereitschaftsfahrzeuge
zutreffen, die jederzeit einsatzfähig sein müssen und somit
Standzeiten in Folge von Batterie-Ladezyklen nicht in Frage kommen. In
diesen Fällen wird jedoch darauf geachtet, dass die Beschaffung von
Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren immer dem neuesten Stand der
Technik entspricht. So auch jetzt.
So wurde ein 14 Jahre altes Dieselfahrzeug durch einen modernen
Benziner ersetzt. Dieser ist nun für die Werkstatt des Bauhofes im
Einsatz zur Beschaffung von Ersatzteilen sowie für Kurier- und
Postfahrten zwischen Rathaus und weiteren Außenstellen. Daneben
erhielt der Meisterbereich Straßenunterhaltung ein neues
Dieselfahrzeug mit Kipper der neuesten Abgasnorm Euro 6d-Temp.
Hierfür konnte ein vorhandenes 15 Jahre altes Dieselfahrzeug außer
Dienst gestellt werden.
Erfreulich ist, neben der weiteren Reduzierung des
Schadstoffausstoßes der städtischen Fahrzeugflotte, dass diese
beiden Maßnahmen aus Fördermitteln des Bundes nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz mit einer Förderquote von bis
zu 90 Prozent der anfallenden förderfähigen Anschaffungskosten
bezuschusst werden. Die Zuteilung der Mittel erfolgt durch das Land
NRW. Voraussetzung ist dabei, dass durch den Austausch von Fahrzeugen
ein Beitrag zur Luftreinerhaltung erreicht wird. Da für die beiden
ausgemusterten Altfahrzeuge zusätzlich Verkaufserlöse im Rahmen
einer durchgeführten Versteigerung über die Auktionsplattform
„Zoll-Auktion.de“ des Bundes erzielt werden konnten, ließen sich
die ursprünglich hierfür im Haushalt vorgesehenen Mittel zur
Beschaffung deutlich reduzieren, was dem städtischen Budget somit zu
Gute kommt. Auch bei zukünftigen Beschaffungen liegt der Fokus auf
der konsequenten Einsparung von Schadstoffen und damit der Schonung
der Umwelt, wo immer dies möglich ist. So steht derzeit der Ersatz
eines Fahrzeuges an, welches zur Leerung und Reinigung der
Papierkörbe im Stadtgebiet eingesetzt wird. Hier liegt die Präferenz
auf der Beschaffung eines Fahrzeuges mit Elektromotor, welches für
diesen Einsatzzweck prädestiniert erscheint.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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