Radfahrer dürfen selbst entscheiden
Fahrradweg-Schilder werden abgebaut
Auf bestimmten Streckenabschnitten in Euskirchen dürfen Radfahrende künftig selber entscheiden, ob sie auf der Straße fahren oder den Radweg benutzen. Hierzu werden entsprechende blaue Schilder mit weißem Fahrrad abgebaut. Denn die Schilder kennzeichnen die Radwege nicht nur, sondern gehen auch mit einer Benutzungspflicht für die Radfahrenden einher.
Euskirchen (lk). Grund für die Aufhebung der Benutzungspflicht ist, dass einige Radwege sehr schmal sind und nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. „Die sportlichen und sicheren Radfahrer dürfen nun auf der Straße fahren. Radfahrende, die nicht auf der Fahrbahn fahren möchten, dürfen weiterhin den Radweg auch ohne blaue Beschilderung nutzen“, erklärt die Stadtverwaltung Euskirchen.
Um die duale Führung des Radverkehrs sichtbar zu machen, werden die Furten an den Knotenpunkten sowohl auf der Fahrbahn, als auch auf dem Radweg rot markiert. Zusätzlich geben Radfahr-Piktogramme eine Orientierungshilfe für die Radfahrenden selber, aber auch für den motorisierten Straßenverkehr, so das erkennbar ist, dass Radfahrende auf der Fahrbahn fahren dürfen. Die Markierungsarbeiten werden im Laufe der nächsten Wochen ausgeführt.
Aus der Georgstraße kommend gibt es für Radfahrenden ab dem Kreisverkehr Kirschenallee /Pappelallee eine sichere Möglichkeit zum Wechsel auf die Straße. An dieser Stelle wird er bereits jetzt vor dem Einfahren in den Kreisverkehr durch einen baulichen Rückenschutz auf die Fahrbahn geführt. Der Radfahrende kann dann auf der Straße bleiben oder auf den vorhandenen Radweg auf der Nebenanlage fahren, wenn er der Pappelallee folgt.
Hinweise für Verkehrsteilnehmende
Radfahrende dürfen Radwege ohne die blauen Radwegeschilder benutzen, wenn ein Radweg als solcher erkennbar ist – beispielsweise durch eine andersfarbige Pflasterung oder ihre bauliche Gestaltung. Diese Wege werden als „Radweg ohne Benutzungspflicht“ bezeichnet. Der einzige Unterschied ist, dass Radfahrende nicht zwingend dazu verpflichtet sind, diesen zu nutzen.
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Sie dürfen auf dem Radweg fahren, wenn dieser baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres dürfen auf Gehwegen fahren, aber auch auf Radwegen oder der Fahrbahn.
Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ berechtigt zum vorsichtigen Fahren auf dem Fußweg. Der Radfahrer muss dort langsam fahren, auf die Fußgänger Rücksicht nehmen und gegebenenfalls absteigen. Radfahrende dürfen auch auf der Fahrbahn fahren.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
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