Sonntag doch verkaufsoffen
Stadt Euskirchen klagt erfolgreich vor dem OVG

Die Geschäfte in der Innenstadt dürfen zum Knollenfest wie geplant öffnen. | Foto: tom/Archiv
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Euskirchen - An diesem Wochenende findet zum 16. Mal das Euskirchener
Knollenfest statt - und zwar wie geplant mit einem verkaufsoffenen
Sonntag. So will es das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das
damit auf Antrag der Stadt Euskirchen einem Urteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Aachen widersprochen hat.

„Es freut mich sehr, dass es gelungen ist, auch zum diesjährigen
Knollenfest diese Sonntagsöffnung zu ermöglichen, auch wenn die
Entscheidung für die Händler leider sehr kurzfristig kam“, so
Bürgermeister Dr. Uwe Friedl. Für die Stadt Euskirchen habe die
Stärkung der Innenstadt und des dortigen Einzelhandels einen hohen
Stellenwert. Auch die Bürger und Besucher der Stadt seien seit vielen
Jahren daran gewöhnt, dass zum Knollenfest und zu weiteren
Traditionsveranstaltungen jeweils am Sonntagnachmittag auch die
Geschäfte geöffnet haben.

Stadt strebt für die Zukunft konstruktive Gespräche an

Bei der Planung von künftigen verkaufsoffenen Sonntagen strebt die
Kreisstadt einen konstruktiven Dialog mit der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie allen weiteren
Interessenvertretungen an - allerdings auf sachliche Art. Die von
ver.di verwendete Wortwahl wie „schlampige Verwaltungsarbeit“,
„letztes Gefecht“ und „heiliger Krieg“ bezeichnet Friedl als
„deutlich überzogen und verfehlt“. So etwas, so Bürgermeister
Friedl, habe in einer juristischen Auseinandersetzung nichts zu
suchen.

ver.di-Bezirksgeschäftsführer Daniel Kolle sagte, dass man die
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbstverständlich
akzeptieren werde. (red)

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