Ratgeber der Verbraucherzentrale
Wann Kinder für Eltern zahlen

Foto: Verbraucherzentrale Euskirchen

Euskirchen - Wenn Vater oder Mutter ihre Pflege nicht bezahlen können, wird
vielfach der Nachwuchs mit zur Kasse gebeten. Das kann zu einer
finanziellen Bürde für viele Familien werden. Diese Problematik
greift aktuell der Gesetzgeber auf: Das Bundesarbeitsministerium plant
eine Entlastung beim Unterhalt für Gering- und Normalverdiener.
Künftig soll erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr auf das
Vermögen der Kinder zurückgegriffen werden. Bis das Gesetz in
trockenen Tüchern ist, gelten die bisherigen Regelungen. Diese werden
im Ratgeber „Elternunterhalt“ der Verbraucherzentrale ausführlich
erläutert. Die aktuell überarbeitete Auflage will Leserinnen und
Lesern dabei helfen, die Grundlagen des Elternunterhalts zu verstehen.
Darin wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der zuständige
Sozialhilfeträger Eltern finanziell unterstützt. Hierzu gibt das
Buch den aktuellen Gesetzesstand wieder, beantwortet anhand einer
Beispielfamilie wichtige Fragen, behandelt anschaulich verschiedene
Problemstellungen und bietet konkrete Rechenbeispiele.

Der Ratgeber „Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern“ hat
176 Seiten, kostet 14,90 Euro und ist in der Verbraucherzentrale
Euskirchen, Wilhelmstraße 37, Tel. 02251 506 45 01 erhältlich.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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