Strafanzeigen nach "Spaziergängen"
Veranstaltungsleiter wollten anonym bleiben
Kreis Euskirchen (lk). Die Polizei im Kreis Euskirchen zieht nach „Spaziergängen zur stillen Meinungsäußerung“ in Euskirchen, Zülpich und in Mechernich positive Bilanz. Trotzdem wurden drei Strafverfahren eingeleitet. Der Grund: Bei den Versammlungen habe sich kein „Veranstaltungsleiter“ zu erkennen gegeben. Dies verstoße gegen das Versammlungsrecht. Daher wurden gegen zwei Männer, die als Organisatoren für Euskirchen und Zülpich ausgemacht wurden, Strafanzeigen gefertigt. In Mechernich konnte...