Cannabis im Straßenverkehr
Cannabislegalisierung: Was ist mit Auto fahren?
Region. Polizeimeldungen sind das tägliche Brot der Journaille. Unfälle, Einbrüche, Diebstähle, Alkoholkontrollen. Doch aktuell häufen sich die Meldungen, bei denen Autofahrende mit „zitternden Händen“ und „glasigen Augen“ mitnichten auf den Atemalkoholtest anschlugen, sondern sich bekifft hinters Steuer gesetzt hatten und Beamten bei Kontrollen aufgefallen waren.
Aber auch völlig ohne Ausfallerscheinungen kann man als Konsumierender ganz schnell seinen „Lappen“ loswerden – denn der Wirkstoff bleibt weit länger im Blut als Alkohol.
Wie lange Tetrahydrocannabinol (THC) sowie das unwirksame Abbauprodukt THC-COOH (THC-Carbonsäure) nachweisbar sind, hängt unter anderem davon ab, wie viel und wie häufig man die Droge konsumiert und in welcher körperlichen Verfassung der Konsument ist.
Von sechs Stunden bis zu einigen Tagen
So habe das gelegentliche „Kiffen“ mit einigen Tagen Pause für etwa sechs Stunden eine Konzentration über dem aktuell geltenden Grenzwert im Straßenverkehr von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (1 ng/ml) zur Folge, informiert der ADAC.
Bei regelmäßigem Konsum allerdings wird das THC im Gewebe gespeichert, und durch eine langsame Rückverteilung ins Blut kann es Tage dauern, bis dieser Wert unterschritten wird, bei Langzeitkonsumenten noch länger.
Empfehlung: Wert auf 3,5 Nanogramm anheben
Deshalb gibt es aktuell die Empfehlung einer Expertenkommission, den Grenzwert auf eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum anzuheben, teilte das Bundesverkehrsministerium schon Ende März mit: „Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend.“
Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot, Bußgeld, Strafverfahren
Aktuell ist es so, dass, wenn der Fahrende eines Autos, eines Rades, eines E-Bikes oder eines Elektrorollers Cannabis im Blut hat, und der Gehalt über 1,0 Nanogramm THC ist, eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Diese wird im Erstfall mit einem Fahrverbot von einem Monat, 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet. Bei Wiederholungstätern drohen bis zu 1000 Euro Strafe, zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot.Zeigt der Lenkende bei der Kontrolle allerdings Fahrauffälligkeiten sowie Ausfallerscheinungen, drohen ein Strafverfahren sowie drei Punkte. Dazu kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren dazu kommen, je nachdem, ob eine Gefährdung vorliegt sowie der Entzug des Führerscheins von 10 Monaten.
Nur die Blutprobe gibt einen gerichtsverwertbaren Wert
Anders als der Alcovortest kann der Drogenvortest bislang nur anzeigen, ob ein Konsum stattgefunden hat oder nicht. Die Über- oder Unterschreitung eines Grenzwerts kann nur durch die Entnahme und Auswertung einer Blutprobe gerichtsverwertbar festgestellt werden, so ein Sprecher des NRW-Innenministeriums.
Medizinisches Cannabis
Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiert, darf unter bestimmten Bedingungen fahren, aber auch hier liegt der Grenzwert aktuell bei 1 Nanogramm THC und auch hier darf der Lenkende keine Ausfallerscheinungen haben.
Fahranfänger
Unklar ist auch noch, wie man mit Fahranfängern umgehen soll, die unter dem Einfluss von Cannabis gefahren sind. Der ADAC ist dafür, dass hierbei die bloße Möglichkeit einer Wirkung der berauschenden Substanz bei 1,0 Nanogramm THC weiterhin sanktioniert werden soll, so, wie es für Alkohol geregelt ist.
Mischkonsum
Einig ist sich die Expertenkommission beim Thema „Mischkonsum“ am Steuer - hier soll es keinen Grenzwert geben, 0,0 Promille/Nanogramm ist gefordert.
Weitere Messverfahren
Künftig sollen weitere Messverfahren, wie beispielsweise die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geprüft werden, um eine akute Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis in einer zeitlichen Nähe zur Teilnahme am Straßenverkehr bewerten und nachweisen zu können.
Experten: Erhöhungdes Wertes kommt
Eines ist den Messmethoden allen noch gleich: Es ist nicht feststellbar, ob das Cannabis kurz vor Fahrtantritt oder zum Beispiel vor einer Woche genommen wurde, denn das THC lagert sich in Muskeln sowie Fettgewebe ab und baut dort Depots auf.
Wer also viel kifft, gibt auch THC ins Blut in Phasen ab, in denen nicht konsumiert wird. Alleine deshalb würde man um eine Erhöhung des Grenzwertes nicht herumkommen, sagen Rechtsexperten.
Redakteur/in:Montserrat Manke |
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