Pflegereform
Caritasexperte empfiehlt, noch im Dezember Anträge stellen

Wesseling - Die Pflegereform ab 1. Januar 2017 bringt für Pflegebedürftige und
deren Angehörige einige Änderungen mit sich. „Wer gerade
überlegt, in ein Pflegeheim zu ziehen oder ambulante Pflege zu
beantragen, sollte das möglichst noch im Dezember organisieren“,
betonte Mathias Pews, Leiter der Stationären Pflege des
Caritasverbandes Rhein-Erft-Kreis (CVRE).
Auf diese Weise erhält man den so genannten Bestandsschutz, der
besagt, dass Eigenanteile reformbedingt nicht steigen dürfen. „Wer
bereits in eine Pflegestufe eingeteilt ist oder eine in diesem Jahr
beantragt hat, kann durch die großzügige Überleitung in die ab dem
ersten Januar gültigen neuen Pflegegrade das eigene Pflegebudget
besser gestalten. Gerade Menschen mit niedriger Pflegestufe und einer
sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz kann das Vorteile
bringen“, erläutert der Caritas Pflegeexperte.
Zum Jahreswechsel werden aus den bisher drei Pflegestufen fünf so
genannte Pflegegrade. Damit verbindet sich ein neues Punktesystem, das
die Pflegebedürftigkeit ganzheitlicher erfassen und besser abbilden
soll. Zudem erhöht das Gesetz die absoluten Leistungsgrenzen.
Selbst aktiv werden, müssen Menschen mit bereits festgestellter
Pflegeeinstufung nicht. Pflegebedürftige erhalten von ihrer
Pflegekasse einen Brief mit Informationen. Diesen Brief rät Mathias
Pews, genau zu prüfen. „Es könnte zum Beispiel sein, dass eine
eingeschränkte Alltagskompetenz – etwa durch eine Demenzerkrankung
– nicht aufgeführt ist. Dann unbedingt widersprechen“, so der
Pflegeexperte.
Ist dieser Schritt gemacht, erfolgt mit dem Jahreswechsel die
Überführung automatisch. Sorgen seien unberechtigt. „Niemand kann
durch die Reform oder nach jener heruntergestuft werden.“, so der
Experte. Aus Pflegestufe 1 wird so Pflegegrad 2. Liegt eine
eingeschränkte Alltagskompetenz vor, wird daraus sogar der Pflegegrad
3 mit entsprechend höherem Budget.
Wie groß das Interesse an der Pflegereform ist, zeigen die gut
besuchten Informationsveranstaltungen, die in den letzten Wochen in
den Seniorenzentren des CVRE stattgefunden haben. Interessierte
können sich mit ihren Fragen gerne an die Einrichtungsleiter der
Caritas-Seniorenzentren im Kreis wenden oder an die Beratungsstellen
der Kommunen. Informationen gibt es im Netz unter:
dev.rhein-erft-kreis.de/PflegeDB.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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