Kontaktverbot gilt auch in der Mainacht
Feste fallen alle aus

Prächtige bunte Maibäume - dieser stand in Wesseling - werden in diesem Jahr wohl etwas weniger zu sehen sein. Auch fallen alle Feste zum Mai aus. Außerdem wird die Polizei in der Mainacht die Einhaltung des Kontaktverbotes prüfen. | Foto: Montserrat Manke
  • Prächtige bunte Maibäume - dieser stand in Wesseling - werden in diesem Jahr wohl etwas weniger zu sehen sein. Auch fallen alle Feste zum Mai aus. Außerdem wird die Polizei in der Mainacht die Einhaltung des Kontaktverbotes prüfen.
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Wesseling/Brühl - Normalerweise wird der Mai im Rheinland mit zahlreichen bunten Birken
begrüßt, denn es ist gute Tradition, dass in den Stadtteilen von den
Dorfvereinen Maibäume aufgestellt werden. Dazu kommen die Umzüge am
Vorabend des 1. Mai, denen sich ein großes Fest anschließt - in
Wesseling-Urfeld wird dieses beispielsweise immer von dem
Junggesellenverein ausgerichtet.

2020 ist ein Schaltjahr und in einem solchen setzen eigentlich die
Frauen den Männern die Maibäume, doch auch das wird in diesem Jahr
sicher etwas kleiner ausfallen, denn die Forstbetriebe der Region
haben kundgetan, dass es in diesem Jahr keinen Maibaumverkauf geben
wird.

Aber immerhin, es besteht ja noch die Möglichkeit, sich über den
örtlichen Handel eine Birke (am besten im Topf) oder ein Maiherz zu
besorgen.

Unabhängig davon warnt die Polizei des Rhein-Erf-Kreises davor, das
Kontaktverbot zu umgehen und in der Mainacht zu feiern, oder mit mehr
als zwei Personen im öffentlichen Raum zu agieren.

Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sind
nach § 12 CoronaSchVO nicht gestattet.

Es sei denn eine Ausnahmeregelung (Verwandte in gerader Linie,
Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen und so
weiter) greift. Diese Regelungen gelten auch und gerade für
Zusammenkünfte beim Baumaufstellen oder dem Baumtransport.

Auch komme es in der Mainacht immer wieder zu Verstößen gegen die
Straßenverkehrsordnung. Verkehrsrechtliche Ausnahmeregelungen für
das Brauchtum werden nicht gemacht, stellt die Polizei klar.

Deshalb sollen unbedingt die Regelungen zur Ladungssicherung, zum
Personentransport auf Ladeflächen und Anhängern und alle
zulassungsrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen
beachtet werden.

Neben diesen Regelungen ist natürlich auch der Konsum von Alkohol und
das anschließende Führen eines Kraftfahrzeuges nicht gestattet und
mündet entweder in einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer
Straftat.

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis wird während der Mainacht verstärkt
Verkehrskontrollen durchführen, wünscht aber uns allen eine schöne
Mainacht und dass wir gesund bleiben.
 

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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