Norton Gelände
Jetzt zeigt die Stadt Wesseling „Zähne“

Die Norton bei einer Luftaufnahme vor einigen Jahren - mittlerweile ist die Industrie-Ruine noch weiter heruntergekommen. Die Stadt Wesseling hat nun ein Vorkaufsrecht auf den Weg gebracht. | Foto: Archiv/Manke
  • Die Norton bei einer Luftaufnahme vor einigen Jahren - mittlerweile ist die Industrie-Ruine noch weiter heruntergekommen. Die Stadt Wesseling hat nun ein Vorkaufsrecht auf den Weg gebracht.
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Wesseling - (red) Nach ihrer Schließung Anfang der 1990er-Jahre war die ehemalige
Firma Norton vielleicht noch romantisch verträumt anzusehen mit ihren
roten Backsteinen und grünen Ranken an den Fassaden, aber seit viel
zu langer Zeit zunehmender Verwahrlosung und fortschreitenden Verfalls
ist die Industriebrache ein Schandfleck für Wesseling.

Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat der Stadt nun mehrheitlich
eine Vorkaufsrechtssatzung für das 9 Hektar große Gelände auf den
Weg gebracht, um den aus jahrzehntelanger Fehlentwicklung
resultierenden städtebaulichen Missständen Herr zu werden und die
Flächen gewerblich nutzbar zu machen.

„Eine Abkehr vom Nichtstun ist seitens der Eigentümerin des
Geländes ohne stärkeren Druck nicht zu erwarten.

In den vergangenen Jahren sind wir – wie auch meine Vorgänger im
Amt – wieder und wieder auf mehrere Generationen Eigentümerinnen
und Eigentümer zugegangen“, berichtet Bürgermeister Erwin Esser.
„Selbst die Vermittlung durch Flächenpool NRW, erfahren in der
Aktivierung von Baugrundstücken in ausweglos verfahrener Gemengelage,
hat seit 2014 zu keiner Einigung geführt. Deshalb haben meine
Verwaltung und ich dem Rat nach gründlicher anwaltlicher Beratung die
nun beschlossene Satzung zum Beschluss vorgelegt. Wir sind nicht
länger gewillt, dieses Aussitzen der Eigentüme-rin zu akzeptieren,
und zeigen Zähne. Eigentum verpflichtet.“

Gemäß Baugesetzbuch kann eine Gemeinde mit einer solchen Satzung zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Flächen in
Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht,
definieren, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht. Das sogenannte
besondere Vorkaufsrecht kann sowohl im Falle des beabsichtigten
Verkaufs von Teilflächen als auch des gesamten Areals des
„Norton-Geländes“ ausgeübt werden. Mit der neuen Satzung ist der
Einstieg in die Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur
Entwicklung städtebaulicher Maßnahmen nun möglich. Ziel müsse es
sein, das Gelände endlich im Sinne der Stadt zu entwickeln.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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