Dreifaltigkeits Krankenhaus Wesseling
Krankenhausplanung NRW stärkt Wesselinger Fachabteilungen

Das Dreifaltigkeits-Krankenhas hat den entgültigen Feststellungsbescheid der Krankenhausreform erhalten.  | Foto: Dernbacher Gruppe Katharina Kasper
  • Das Dreifaltigkeits-Krankenhas hat den entgültigen Feststellungsbescheid der Krankenhausreform erhalten.
  • Foto: Dernbacher Gruppe Katharina Kasper

Wesseling (red). Die Krankenhausreform in NRW ist abgeschlossen und auch das Dreifaltigkeits-Krankenhaus Wesseling hat den endgültigen Feststellungsbescheid erhalten. Dieser bestätigt die umfangreiche Zuteilung beantragter Leistungen des Hauses, das schreibt das Haus in einer Pressemitteilung.

Dazu gehören unter anderem die Bereiche der Adipositaschirurgie, der Eingriffe bei Darm- und Bauchspeicheldrüsenerkrankungen und der Palliativmedizin.

Mit der Krankenhausplanung NRW hat sich das Bundesland zum Ziel gesetzt, durch die Förderung spezieller Expertise die stationäre Versorgung in Deutschland effizienter zu gestalten und die Behandlungsqualität zu sichern oder noch zu steigern. Mit seinen neun Zentren, von denen sieben bereits seit Jahren zertifiziert sind, verfolge das Dreifaltigkeits-Krankenhaus diesen Ansatz bereits seit Langem. Unter anderem im Bereich der Viszeralchirurgie verfüge es über herausragende Kompetenz und Erfahrung sowie modernste medizinische Ausstattung.

Auf dieser Basis hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dem Haus ab 2025 umfangreiche Leistungen zugeteilt. Dazu zählen neben Allgemeiner Innerer Medizin, Komplexer Gastroenterologie, Allgemeiner, Plastischer und Rekonstruktiver Chirurgie sowie Intensivmedizin auch Eingriffe im Bereich der Darm- und Bauchspeicheldrüsenerkrankungen sowie ein deutlich erhöhter Umfang an Operationen im Bereich der Adipositaschirurgie (Bariatrische Operationen). Darüber hinaus verfügt das Haus über eine Palliativeinheit mit fünf Betten. Aufgrund dieser etablierten Station erfolgte auch in diesem Bereich eine Zuteilung medizinischer Leistungen.

„Die Ergebnisse der Krankenhausreform in NRW sind für uns eine deutliche Bestätigung unserer hohen medizinischen Qualität und der erstklassigen Patientenversorgung. Wir sind dankbar für das Vertrauen, das uns das Land entgegenbringt und freuen uns, unsere Patienten auf Basis der neuen Regelungen auch ab 2025 auf höchstem Niveau behandeln zu können.“ erklärt Daniela Landsch, Kaufmännische Direktorin des Wesselinger Krankenhauses.

Dennoch wirke sich die Umstrukturierung auf einen Leistungsbereich der Einrichtung aus: Im Bereich der Endoprothetik und Wirbelsäuleneingriffe sieht das Land eine Fokussierung auf eine begrenzte Anzahl an Krankenhäusern vor, wodurch das Wesselinger Hospital die Leistungserbringung im Rahmen der neuen Planungen an andere Einrichtungen abgeben muss. Zu betonen sei jedoch, dass Eingriffe dieser Art in der Übergangsphase bis einschließlich Dezember 2025 in Wesseling möglich sind und die Notfallversorgung auch im Anschluss von dieser Regelung nicht betroffen ist.

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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