Brut- und Setzzeit
Leinenpflicht

Foto: AdobeStock/absolutimages
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Wesseling (mm). Bis zum 15. Juni gilt für Hunde die Leinenpflicht, und zwar auf Waldflächen und insbesondere Grünanlagen wie dem Entenfang (hier herrscht sowieso Leinenpflicht) oder aber im Landschaftspark Eichholz. Durch diese sollen Bodenbrüter wie Gänse, Enten, Rebhühner oder aber auch Kiebitze, Fasanen und Lerchen geschützt werden. Der Nachwuchs soll so vor freilaufenden und stöbernden Hunden geschützt werden. Dazu kommen Hasen, Rehe oder Schwarzwild, die schon Nachwuchs haben. Außerdem sind zurzeit Tiere anderer Arten hochtragend und können somit schwer die Flucht antreten. Deshalb appelliert die Stadt nicht nur an Hundebesitzer, auf die Leinenpflicht zu achten, sondern wird während der so genannten „Brut- und Setzzeit“ die Einhaltung verstärkt kontrollieren.

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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